Städtebau
Im Rahmen der kommunalen Planungshoheit regeln die Gemeinden durch Bauleitplanung die städtebauliche Entwicklung und Ordnung ihres Gemeindegebiets in eigener Verantwortung. Die kommunale Bauleitplanung ist ein formelles Instrument auf der Grundlage des Baugesetzbuchs (BauGB). Aufgabe der Bauleitplanung ist die Vorbereitung und Leitung der baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde. Bauleitpläne sind der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Aus dem FNP werden Bebauungspläne als Satzungen entwickelt, die die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung enthalten. Sie bilden die Grundlage für weitere, zum Vollzug des BauGB erforderliche Maßnahmen wie z.B. Erschließung, Bodenordnung und Entschädigung.
Nach Abschluss der Aufstellungsverfahren bedürfen Flächennutzungspläne (§ 6 BauGB) und bestimmte Bebauungspläne, die nicht aus einem Flächennutzungsplan entwickelt worden sind (§ 10 Abs. 2 BauGB) einer Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde. Es handelt sich um eine Rechtskontrolle und keine Zweckmäßigkeitskontrolle.
Bei den nachfolgend genannten Städten entscheidet die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord:
- Koblenz
- Trier
- Andernach
- Bad Kreuznach
- Mayen
- Neuwied
- Idar-Oberstein
- Lahnstein
Soweit nicht die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Genehmigungsbehörde ist, wird diese Aufgabe von den Kreisverwaltungen wahrgenommen. In diesem Fall übt die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord die Aufsicht über die Kreisverwaltungen aus.
Im Übrigen wirkt die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord bereits im Aufstellungsverfahren von Bauleitplänen als Behörde bzw. Träger öffentlicher Belange mit. Dies gilt auch für die Vorbereitung und Planung von städtebaulichen Maßnahmen nach dem Besonderen Städtebaurecht (z. B. städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen, Stadtumbaumaßnahmen).
Ersatzwohnbauflächen
Wo können die von der Flutkatastrophe besonders stark betroffenen Menschen im Ahrtal in Zukunft Heimat finden? Die Arbeitsgruppe „Wiederaufbau“ prüft die grundsätzliche Machbarkeit von gemeldeten Flächenpotentialen.
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Ansprechpersonen
Nicole Wenke
Tel. 0261 120-2095