Baulicher Brandschutz
Im Mittelpunkt des Tätigkeitsfeldes baulicher Brandschutz stehen Dienstleistungsaufgaben, sowohl behördenintern als auch extern.
Brandschutztechnische Prüfung von Bauvorhaben in der Genehmigungszuständigkeit der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord in den Bereichen
- des Bundesimmissionsschutzgesetzes
- der Abfallgesetze
- des Wasserrechts (WHG, LWG)
- der Gewerbeaufsicht.
Brandschutztechnische Beratung der Unteren Bauaufsichtsbehörden und Brandschutzdienststellen der Stadt- und Kreisverwaltungen.
Ansprechpartner für Architekten und Planer in Fragen des baulichen Brandschutzes bei Problemstellungen mit grundsätzlicher Bedeutung.
Ansprechpersonen
Harald Röttgerding
Tel. 0261 120-2209
Philipp Hungershausen
Tel. 0261 120-2210