Baulicher Brandschutz

Im Mittelpunkt des Tätigkeitsfeldes baulicher Brandschutz stehen Dienstleistungsaufgaben, sowohl behördenintern als auch extern.

Brandschutztechnische Prüfung von Bauvorhaben in der Genehmigungszuständigkeit der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord in den Bereichen

  • des Bundesimmissionsschutzgesetzes
  • der Abfallgesetze
  • des Wasserrechts (WHG, LWG)
  • der Gewerbeaufsicht.

Brandschutztechnische Beratung der Unteren Bauaufsichtsbehörden und Brandschutzdienststellen der Stadt- und Kreisverwaltungen.

Ansprechpartner für Architekten und Planer in Fragen des baulichen Brandschutzes bei Problemstellungen mit grundsätzlicher Bedeutung.

Ansprechpersonen

Harald Röttgerding
Tel. 0261 120-2209

Philipp Hungershausen
Tel. 0261 120-2210