Baufachliche Prüfstelle

Das Aufgabenfeld wird geprägt durch die Funktion des Referates 43 als Baufachliche Prüfstelle gemäß den baufachlichen Ergänzungsbestimmungen (ZBau) des Haushaltsrechts im Zusammenhang mit geförderten Bauprojekten.

Dem Referat obliegen dabei unter anderem folgende Aufgaben:

  • Beratung des Vorhabenträgers und seines Architekten bezüglich Standortwahl, Raumprogramm und Entwurfsplanung
  • Prüfung der Bauunterlagen
  • Überprüfung der Bauausführung
  • Prüfung des Verwendungsnachweises

Neben der Funktionalität und Gestaltungsqualität der Baumaßnahme ist der sparsame und wirtschaftliche Einsatz öffentlicher Fördermittel sowie die ordnungsgemäße Verwendung Ziel unserer Arbeit.

Ansprechpersonen

Philipp Hungershausen
Tel. 0261 120-2210