24.08.26 Bekanntmachung: Oberemmel, Wiltingen
Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren für das Vorhaben der Firma GAIA mbH zur Errichtung und zum Betrieb von sieben Windenergieanlage (WEA) in den Gemarkungen Oberemmel und Wiltingen
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Az.: 21a/07/5.1/2025/0037SCHF
Öffentliche Bekanntmachung gemäß §§ 4, 19 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) in Verbindung mit § 10 Abs. 8 BImSchG sowie § 21a der Neunten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (9. BImSchV) der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Obere Immissionsschutzbehörde
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Stresemannstraße 3-5, 56068 Koblenz, hat zugunsten der GAIA mbH, Jahnstraße 28, 67245 Lambsheim mit Bescheid vom 20.08.2026 unter dem oben genannten Aktenzeichen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung mit folgendem verfügenden Teil erlassen:
Zu Gunsten der GAIA mbH, Jahnstraße 28, 67245 Lambsheim, vertreten durch die Geschäftsführung, werden die immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen zur Errichtung und Betrieb von sieben Windenergieanlagen gemäß § 4 Abs. 1 und § 19 BImSchG in Verbindung mit (i. V. m.) § 2 Abs. 1 Nr. 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) und Nr. 1.6.2 des Anhangs 1 der 4. BImSchV erteilt:
WEA | Koordinaten | Gemarkung | Flur | Flurstück |
WLT 01 | X 329640 | Oberemmel | 20 | 119/3 |
WLT 02 | X 329235 | Wiltingen | 41 | 59 |
WLT 03 | X 329329 | Wiltingen | 43 | 23, 24, 26 |
WLT 04 | X 329302 | Wiltingen | 44 | 10 |
WLT 05 | X 329878 | Wiltingen | 43 | 124 |
WLT 06 | X 329814 | Wiltingen | 43 | 124 |
WLT 09 | X 329265 | Wiltingen | 44 | 13 |
1 GID Nr. oder ID vgl. Energieportal der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Die vorgelegten Antrags- und Planunterlagen sind Bestandteil der Genehmigungen.
Es wurden im Genehmigungsbescheid Inhalts- und Nebenbestimmungen (wie Auflagen und Bedingungen) formuliert, welche diesem zu entnehmen sind.
Auslegung
Eine Ausfertigung des gesamten Bescheides kann vom Tage nach der Bekanntmachung an zwei Wochen, d.h. in der Zeit vom 01.09. (einschließlich) bis zum 14.09.2026 (einschließlich) unter dem nachfolgenden Link abgerufen werden:
https://sgdnord-safe.rlp.de/s/TmsKixe6MT6cEPc
Es wird darauf hingewiesen, dass auf Verlangen auch eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt wird gem. § 10 Abs. 8 Satz 5 BImSchG.
Wenden Sie sich hierzu per E-Mail an windenergie(at)sgdnord.rlp.de oder telefonisch unter 0261 120-2068 oder 0261 120-2932.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Genehmigungsbescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt, gem. § 10 Abs. 8 Satz 8 BImSchG.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch bei der
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord,
Stresemannstr. 3-5, 56068 Koblenz
oder Postfach 20 03 61, 56003 Koblenz
- schriftlich,
- in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes,
- schriftformersetzend nach § 3 a Abs. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und § 9 a Abs. 5 des Onlinezugangsgesetzes oder
- zur Niederschrift erhoben werden.
Ein Widerspruch Dritter gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m ist binnen eines Monats nach seiner Erhebung zu begründen.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass Widersprüche Dritter gegen die Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m keine aufschiebende Wirkung haben. Ein Antrag nach § 80 Abs. 5 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen eine Zulassung einer Windenergieanlage an Land mit einer Gesamthöhe von mehr als 50 m kann nur innerhalb eines Monats nach der Zustellung der Zulassung beim
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz
Deinhardpassage 1
56068 Koblenz
gestellt und begründet werden.
Koblenz, den 24.08.2026
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Im Auftrag
Thomas Gottschling
