Baugesetzbuch – einheitlicher Rechtsweg
Antrag auf gerichtliche Entscheidung >> SGD Nord / LG Koblenz
Entscheidungen nach dem Baugesetzbuch können nur durch Antrag auf gerichtliche Entscheidung angefochten werden.
Der Antrag ist binnen eines Monats nach Zustellung bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Enteignungsbehörde schriftlich, in elektronischer Form oder zur Niederschrift einzureichen.
Über den Antrag entscheidet das Landgericht Koblenz, Kammer für Baulandsachen.