Yachthafen Neuwied: SGD Nord genehmigt die Änderung des Flächennutzungsplans

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord hat die Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Yachthafen Neuwied“ genehmigt. Damit ist der Weg für die Stadt Neuwied frei, die nächsten Schritte hinsichtlich der Verwirklichung dieses Projektes zu gehen.

Nach den Plänen der Stadt soll es im besagten Bereich – neben der Nutzung als Hafen – künftig auch möglich sein, hochwasserangepasste Wohngebäude zu errichten und das Gebiet gewerblich zu nutzen. Aufgrund der besonderen Lage am Hafen sowie der Nutzungsmischung soll so ein Stadtquartier entstehen, das in dieser Form noch nicht existiert und somit ein Alleinstellungmerkmal für die Stadt Neuwied darstellt. Auf der derzeitigen Molenspitze soll zudem eine neue Fußgängerbrücke realisiert werden, um die Radwegeverbindung zwischen Engers und der Kernstadt zu verbessern.

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wurden die Pläne von der SGD Nord rechtlich geprüft. Dabei waren Anforderungen des Naturschutzes, der Raumordnung, der Wasserwirtschaft und des Immissionsschutzes zu berücksichtigen. So waren für die Bauleitplanung aufgrund der Nähe zum Naturschutzgebiet „Urmitzer Werth“, zum Vogelschutzgebiet „Engerser Feld“ und zum FFH-Gebiet „Mittelrhein“  umfangreiche Gutachten erforderlich, da negative Einflüsse durch die geplanten Baumaßnahmen streng zu vermeiden waren.

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