SGD Nord stellt Pflicht für Umweltverträglichkeitsprüfung im Verfahren zum Weiterbetrieb von Brunnen im Nationalpark Hunsrück-Hochwald fest

Die Hochwald Sprudel Schupp GmbH und die Schwollener Sprudel GmbH & Co. KG haben bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord zwei gehobene wasserrechtliche Erlaubnisse zur Wasserentnahme beantragt. Diese Anträge sollten dazu dienen, die im Nationalpark Hunsrück-Hochwald gelegenen Brunnen NP 8a, NP 9a und NP 10, sowie NP 11, NP 12 und NP 13 weiterbetreiben zu können, da sie bis Ende März 2024 befristet waren. Die Erlaubnisse wurden für einen Zeitraum von fünf Jahren und einen sogenannten kontrollierten Betrieb beantragt.
Briefkopf der SGD Nord mit Kugelschreiber und Klebezettel
Symbolbild

Nach eingehender Prüfung der Sach- und Rechtslage hat die SGD Nord festgestellt, dass in dem Verfahren die Pflicht für eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) besteht. Hierbei handelt es sich um ein Instrument der Umweltvorsorge mit dem Ziel, umweltrelevante Vorhaben vor ihrer Zulassung unter Beteiligung der Fachbehörden und Öffentlichkeit nach Maßgabe der geltenden Gesetze auf mögliche erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen hin zu überprüfen. Die Überprüfung der Auswirkungen ist bei der UVP umfassend und erstreckt sich auf alle umweltbezogenen Schutzgüter. Dies betrifft hier insbesondere mögliche erhebliche nachteilige Auswirkungen auf grundwasserabhängige Ökosysteme wie Feuchtbiotope, den Bodenwasserhaushalt und benachbarte Quellgewässer im betroffenen Bereich. Die Prüfung erfolgt auf Grundlage einer fachgutachterlichen Zusammenstellung und Bewertung der örtlichen Daten sowie naturschutzfachlichen Erhebungen. Durch die UVP stellt die SGD Nord sicher, dass mögliche nachteilige Umweltauswirkungen des Vorhabens gemäß den rechtlichen Vorgaben umfassend geprüft und in einem transparenten Verfahren unter Einbeziehung der behördlichen Stellungnahmen und Einwendungen der Öffentlichkeit bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden.

Zum Hintergrund

Die Mineralwasserbetriebe hatten einen Antrag auf Erteilung einer gehobenen Erlaubnis zur Wasserentnahme für den Weiterbetrieb ihrer Brunnen bei der SGD Nord gestellt. Im Gegensatz zu einer einfachen Erlaubnis beinhaltet die gehobene Erlaubnis ein Verfahren nach § 108 LWG unter Beteiligung der Öffentlichkeit. 

Die SGD Nord hatte dazu die Öffentlichkeitsbeteiligung am 13.05.2024 gestartet und die Antragsunterlagen zur Einsichtnahme offengelegt. Einwendungen konnten bis 28.06.2024 erhoben werden. 

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