SGD Nord nimmt Rückhaltebecken unter die Lupe

Idyllisch liegt es da: Das Rückhaltebecken des Mülheimer Bachs oberhalb der Ortslage von Mülheim-Kärlich hat den Charakter eines naturnahen Landschaftsweihers. Doch das Becken erfüllt auch einen wichtigen Zweck, ist es doch im Fall, dass der Bach größere Wassermengen führt, in der Lage, dieses zurückzuhalten und den Bach somit kontrollierbar zu machen. Es dient somit also dem Schutz vor Hochwasser. Und damit dieser dauerhaft gewährleistet werden kann, muss die Anlage regelmäßig durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord als obere Wasserbehörde überprüft werden. Am Dienstag war es wieder so weit.

Die Anlage in Mülheim-Kärlich, in der 74000 Kubikmeter Wasser des Lützelbachs gestaut werden können, ist nur eine von 550 Stauanlagen im nördlichen Rheinland-Pfalz, die von der SGD überwacht werden. Sie ist für die Speicherung eines 50-jährlichen Hochwasserereignisses bemessen, zählt zu den mittelgroßen Anlagen und wird in die sogenannte Sicherheitsklasse 2 eingeordnet (siehe Hintergrundtext). Und auch wenn es noch deutlich größere Anlagen der Sicherheitsklasse 1 gibt, die besonders intensiv überwacht werden, so ist auch bei der routinemäßigen Untersuchung der mittelgroßen Anlagen ein akribisches Vorgehen angesagt.

Denn die Überprüfung dient vor allem der Sicherheit der Bürger, erklärte die SGD bei der sogenannten Stauanlagenschau, die gemeinsam mit der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz und der Verbandsgemeinde Weißenthurm, der Betreiberin der Anlage, durchgeführt wurde. Besonderen Wert legten die Wasserbauexperten daher auf die Überprüfung des Staudamms, des Betriebsauslasses für den gewöhnlichen Abfluss aus dem Rückhaltebecken sowie der Hochwasserentlastungsanlage. Letztere besteht aus einem Hochwasserentlastungskanal, einem Tosbecken unterhalb des Staudammes sowie dem Einlaufbauwerk mit Überfallschwelle. Durch diese wird das Hochwasser im Fall, dass das Becken voll ist, schadlos abgeleitet. 

Bei einem Versagen des Staudamms könnten sich die gespeicherten Wassermassen schlagartig entleeren und oberirdisch durch den Ortsteil Mülheim abfließen und dabei immense Schäden verursachen. Die ordnungsgemäße Funktion des Betriebsauslasses und der Hochwasserentlastungsanlage stellt sicher, dass bei höheren Zuflüssen aus dem Oberlauf nur die Wassermenge aus dem Rückhaltebecken in den Mülheimer Bach weitergeleitet wird, die ohne Ausuferung schadlos durch die unterhalb gelegene Ortslage abgeführt werden kann. Daher müssen festgestellte Mängel schnell beseitigt werden. Denn der nächste Starkregen kommt bestimmt.  

In Mülheim-Kärlich hielten sich die Beanstandungen aber aufgrund der guten Wartung der Anlage durch die Verbandsgemeinde Weißenthurm in Grenzen. Wie die SGD erläuterte, wurden keine Mängel festgestellt. Es sind ausschließlich die ohnehin ständig laufenden Unterhaltungsarbeiten durchzuführen. Die 1985 gebaute Anlage kann damit auch weiterhin ihren Zweck erfüllen – und nicht nur schön aussehen.  

Hintergrund:
Die SGD Nord überwacht als obere Wasserbehörde rund 550 Stauanlagen im nördlichen Rheinland-Pfalz. Diese werden nach Größe und Sicherheitsrelevanz in drei Klassen eingeteilt. Die größten 17 Anlagen, in erster Linie Talsperren und große Rückhaltebecken der Sicherheitsklasse S1, werden besonders stark und aufwendig überwacht. Die mittelgroßen Anlagen gehören zur Klasse S2, die Vielzahl der kleinen Anlagen der Klasse S3 sind in privater Hand. Die S1-Anlagen werden alle 3, die S2-Anlagen alle 5 Jahre überprüft. Die kleineren Anlagen werden im Rahmen der allgemeinen Gewässerschauen überwacht.
 

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