Der Bereich des Rheinvorlandes in Oberlahnstein ist im Besitz des Landes Rheinland-Pfalz. Daher ist das Land für die Verkehrssicherheit in diesem Bereich verantwortlich. Im Zuge der Verkehrssicherungspflicht lässt die SGD Nord den Baumbestand regelmäßig durch einen externen Baumsachverständigen kontrollieren. Dieser stellte nun die Notwendigkeit der Baumfäll- und -pflegemaßnahmen fest, da von den betroffenen Pappeln und Weiden eine akute Gefahr durch herabstürzende Äste ausgeht.
Gerade bei älteren Hybrid-Pappeln besteht die Gefahr von Grünastabbrüchen, die äußerlich nicht direkt erkennbar sind. Unter Berücksichtigung des Alters der Bäume und der bestehenden Gefahr wird daher ein Umbau des Baumbestandes in diesem Bereich angestrebt. Dabei wird auf der Grundlage der Ergebnisse der Baumkontrolle und des Baumzustandes bei jedem Baum einzeln entschieden, ob eine Pflege ausreicht oder ob eine Fällung nötig ist. Insbesondere bei sehr alten Bäumen muss auch die oftmals geringe Restlebenserwartung mit dem erforderlichen Pflegeaufwand in Relation gesetzt werden.
Im Zusammenhang mit der erwartenden Naturverjüngung und unterstützenden Pflanzungen sollen eine sukzessive Verjüngung und eine naturschutzfachliche Aufwertung des Baumbestandes erfolgen. Aktuell ist aufgrund der großen Kronen der Pappeln allerdings kaum eine Naturverjüngung zu verzeichnen. Durch die Fällung der betroffenen Bäume kann nun jedoch wieder mehr Licht zum Boden vordringen. Dadurch entstehen zwischen den alten Pappeln Bereiche, in denen neue Pflanzen heranwachsen können. Langfristig betrachtet hat die Fällaktion damit sogar auch einen positiven Nebeneffekt.