SGD Nord: Neuausweisung des Wasserschutzgebiets „Brunnen Kloster Arenberg/Immendorf“ – SGD Nord beantwortet Fragen von Betroffenen

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord als obere Wasserbehörde weist das Wasserschutzgebiet „Brunnen Kloster Arenberg/Immendorf“ neu aus. Das Schutzgebiet soll sich zukünftig über eine Fläche von rund 54 Hektar erstrecken. Dazu veranstaltet die SGD Nord am Mittwoch, den 26.06.2019 ab 17:00 Uhr einen Informationstermin im Pfarrsaal des Pfarrheims St. Nikolaus im Stadtteil Arenberg. Betroffene haben die Möglichkeit, mit Mitarbeitern der SGD Nord sowie des Wasserversorgers ins Gespräch zu kommen und Fragen zu stellen.

Bei der Veranstaltung werden die Experten zudem fachliche Hintergründe zur veränderten Gestalt der neuen Schutzgebietszonen, die wichtigsten Verbotstatbestände der neu geplanten Rechtsverordnung sowie den weiteren Verfahrensablauf für das bevorstehende Festsetzungsverfahren erläutern.


Rund 4.200 Einwohner der Koblenzer Stadtteile Arenberg und Immendorf werden fast vollständig durch ortsnahe Brunnen mit Trinkwasser versorgt. Mit einer Entnahme von 55.000 Kubikmetern Wasser im Jahr gewährleistet der Brunnen „Kloster“, zusammen mit den weiter östlich gelegenen beiden Brunnen „Meerkatz“, die Versorgung der Stadtteile seit den 1970er Jahren. 


Für die Gewinnungsanlage besteht ein bis zum 31.05.2047 befristetes Wasserrecht in Form einer widerruflichen gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis. Die zugelassene maximale jährliche Gesamtentnahmemenge ist auf 70.000 Kubikmeter begrenzt. Weil die alte Rechtsverordnung abgelaufen ist, steht das Wasserschutzgebiet „Brunnen Kloster Arenberg/Immendorf“ zur erneuten Ausweisung an. Damit wird das aus dem Brunnen „Kloster“ genutzte Wasservorkommen sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht auch in Zukunft vor nachteiligen Einwirkungen gesichert. 


Zwischenzeitlich wurden die Umrisse des zu schützenden Gebietes neu abgegrenzt, womit sich Änderungen für die Stadtteile Arenberg und Immendorf ergeben. Die für den gesamten ober- und unterirdischen Einzugsbereich des Brunnens „Kloster“ festgelegte örtliche Abgrenzung der Schutzzonen basiert auf einem hydrogeologischen Gutachten und wurde durch das Landesamt für Geologie und Bergbau geprüft. Durch nach Schutzzonen gestaffelte Verbote, Beschränkungen, Duldungs- und Handlungspflichten muss sichergestellt werden, dass das Wasser als wichtigstes Lebensmittel auf Dauer nach Menge und Beschaffenheit vor chemischen, biologischen und physikalischen Beeinträchtigungen gesichert und bewahrt wird.

 

Zum Hintergrund:
Im Bereich der SGD Nord gibt es über 800 Wasserschutzgebiete. Aus über 1.500 Brunnen und Quellen wird Trinkwasser gewonnen. Als Obere Wasserbehörde ist es die Aufgabe der SGD Nord, Gewässer vor Verunreinigung zu schützen. Zudem ist die SGD Nord für die effiziente Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie verantwortlich, deren Ziel die Sicherung des „guten Zustands“ des Grundwassers ist.

 

Weitere Informationen unter: <link http: www.sgdnord.rlp.de>www.sgdnord.rlp.de

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