Die Westnetz GmbH möchte auf einer Gesamtstrecke von ca. 43,5 Kilometern 136 Masten neu bauen und 175 Masten zurückbauen. Parallel werden bestehende Freileitungen zu den Umspannanlagen Karthause, Lehmen, Hünenfeld, Dörth, Bad Ems, Beltheim und Rheinböllen angepasst. Der Ersatzneubau betrifft das Gebiet der Stadt Koblenz und der Stadt Boppard sowie Bereiche der Verbandsgemeinden Rhein-Mosel, Hunsrück-Mittelrhein, Simmern-Rheinböllen und Rhein-Nahe.
Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens hat die SGD Nord verschiedene Erkenntnisse – insbesondere zu den Themen Wasserrecht, Naturschutz, Immissionsschutz, Bodenschutz, Landwirtschaft und Forst sowie straßen- und verkehrsrechtliche Belange – zusammengetragen und bewertet. Auch die Einwendungen der betroffenen Eigentümer wurden in die Abwägung einbezogen. Letztlich wurde entschieden, dass das öffentliche Interesse an einer sicheren Stromversorgung die erforderlichen Eingriffe grundsätzlich rechtfertigt.
Interessierte können sich den Planfeststellungsbeschluss sowie die Planunterlagen ansehen. Die Dokumente werden bei den vom Vorhaben betroffenen Gebietskörperschaften in der Stadt Koblenz und Boppard sowie den Verbandsgemeinden Rhein-Mosel, Hunsrück-Mittelrhein, Simmern-Rheinböllen und Rhein-Nahe zwei Wochen lang zur Einsichtnahme ausgelegt. Ort und Zeit werden in den jeweiligen Mitteilungsblättern der Gemeinden sowie im Internet bekannt gemacht.
Die Westnetz GmbH möchte auf einer Gesamtstrecke von ca. 43,5 Kilometern 136 Masten neu bauen und 175 Masten zurückbauen. Parallel werden bestehende Freileitungen zu den Umspannanlagen Karthause, Lehmen, Hünenfeld, Dörth, Bad Ems, Beltheim und Rheinböllen angepasst. Der Ersatzneubau betrifft das Gebiet der Stadt Koblenz und der Stadt Boppard sowie Bereiche der Verbandsgemeinden Rhein-Mosel, Hunsrück-Mittelrhein, Simmern-Rheinböllen und Rhein-Nahe.
Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens hat die SGD Nord verschiedene Erkenntnisse – insbesondere zu den Themen Wasserrecht, Naturschutz, Immissionsschutz, Bodenschutz, Landwirtschaft und Forst sowie straßen- und verkehrsrechtliche Belange – zusammengetragen und bewertet. Auch die Einwendungen der betroffenen Eigentümer wurden in die Abwägung einbezogen. Letztlich wurde entschieden, dass das öffentliche Interesse an einer sicheren Stromversorgung die erforderlichen Eingriffe grundsätzlich rechtfertigt.
Interessierte können sich den Planfeststellungsbeschluss sowie die Planunterlagen ansehen. Die Dokumente werden bei den vom Vorhaben betroffenen Gebietskörperschaften in der Stadt Koblenz und Boppard sowie den Verbandsgemeinden Rhein-Mosel, Hunsrück-Mittelrhein, Simmern-Rheinböllen und Rhein-Nahe zwei Wochen lang zur Einsichtnahme ausgelegt. Ort und Zeit werden in den jeweiligen Mitteilungsblättern der Gemeinden sowie im Internet bekannt gemacht.
Zum Hintergrund
Nach dem Energiewirtschaftsgesetz ist es die Aufgabe der SGD Nord, den Bau und den Betrieb von Hochspannungsfreileitungen ab einer Nennspannung von 110 Kilovolt zu genehmigen. Während das Zuständigkeitsgebiet der Behörde grundsätzlich weitestgehend im nördlichen Rheinland-Pfalz zu verorten ist, erfüllt die SGD Nord diese Aufgabe im gesamten Landesgebiet.