| Dreifelder Weiher

Schutz vor Hochwasser und Starkregen: SGD Nord ordnet Absenkung des Dreifelder Weihers an

Die Hochwasserentlastungsanlage des Dreifelder Weihers weist erhebliche Schäden auf. Eine aktuelle Inaugenscheinnahme sowie Berechnungen haben ergeben, dass die Hochwasserentlastung bei Hochwasser- oder Starkregenereignissen nicht mehr sichergestellt ist und die Gefahr eines Dammversagens besteht.
Briefkopf der SGD Nord mit Kugelschreiber und Klebezettel
Symbolbild

Die Hochwasserentlastungsanlage des Dreifelder Weihers weist erhebliche Schäden auf. Eine aktuelle Inaugenscheinnahme sowie Berechnungen haben ergeben, dass die Hochwasserentlastung bei Hochwasser- oder Starkregenereignissen nicht mehr sichergestellt ist und die Gefahr eines Dammversagens besteht. Bei der aus zwei Rohren bestehenden Hochwasserentlastungsanlage ist eine der beiden Röhren im Dammbereich eingebrochen, was den Wasserablauf beeinträchtigt. Aufgrund des entdeckten Schadens ist auch von Umläufigkeiten, also unkontrolliertem Abfluss im Dammkörper, auszugehen. Daher hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord in ihrer Funktion als Obere Wasserbehörde die kurzfristige Absenkung des Wasserspiegels zum Schutz der Menschen im Umfeld des Weihers angeordnet. Die NABU-Stiftung Nationales Naturerbe hat als Besitzerin des Sees wegen Gefahr im Verzug bereits mit dem kontrollierten Absenken des Wassers begonnen. Dies geschah in Abstimmung mit der Oberen Naturschutzbehörde bei der SGD Nord und der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises. Angestrebt wird eine Absenkung auf ein Niveau, das 37 cm unter dem regulären Null-Pegel liegt. Dies ist ein Kompromiss, der die Stauanlagensicherheit für ein hundertjährliches Ereignis für den Übergangszeitraum bis zur Sanierung bzw. Erneuerung der Hochwasserentlastung absichert und die anstehende Vogelbrut möglichst wenig beeinträchtigt.

Andere Maßnahmen zur Entlastung der Anlage, die mit einer geringeren Absenkung einen wirksamen Schutz erzielen könnten, schieden aus, da ab der Warnung vor einem Hochwasser- bzw. Starkregenereignis nur ein sehr kurzes Zeitfenster zur Umsetzung von Akutmaßnahmen zur Verfügung stünde.

Die bereits begonnene Absenkung erzeugt ein zusätzliches Speichervolumen, das bei Hochwasser oder Starkregen als Puffer dient. Damit wird ein Abfluss durch die defekte Hochwasserentlastungsanlage vermieden. So wird die Gefahr für Leib und Leben effektiv verringert.

Die Obere Naturschutzbehörde der SGD Nord hat den Sachverhalt auf Belange des Gebiets- und Artenschutzes geprüft. Das Absenken des Wasserspiegels führt dazu, dass sich die ökologischen Bedingungen der Uferlebensräume am Dreifelder Weiher kurzfristig stark verändern werden. Es ist zu erwarten, dass große Teile der Schilfflächen trockenfallen und damit als Brutplatz für seltene Vogelarten in diesem Sommer ausfallen. Das zügige Absenken zum jetzigen Zeitpunkt führt dazu, dass im Uferbereich lebende Vogelarten wie die seltenen Rohrsänger für ihre Brut Ausweichquartiere aufsuchen werden.
Bei Arten wie Gänsen und Schwänen hat die Brutsaison schon begonnen. Daher wird aktuell ermittelt, welche vogelkundlichen Vermeidungs- und Ersatzmaßnahmen umgesetzt werden können.
Von den trockenfallenden Uferabschnitten profitieren auch einige seltene Tier- und Pflanzenarten, die bei üblichem Wasserstand am Dreifelder Weiher keinen geeigneten Lebensraum vorfinden – so zum Beispiel die seltenen Schlammlingsgesellschaften, die auf periodisches Trockenfallen des Teichbodens angewiesen sind.
Der NABU-Stiftung wurde für das alternativlose, kurzfristige Absenken des Wasserstandes eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt.

Die NABU-Stiftung hat die Planung der neuen Hochwasserentlastungsanlage bereits eingeleitet. Aktuell werden hierfür Planungsvarianten erarbeitet und die notwendigen Abstimmungen vorbereitet.

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