Pressemitteilung des MKUEM: Erlegter Wisentbulle war in schlechtem körperlichen Zustand in Folge einer früheren Schussverletzung

Untersuchungsergebnis ergeht an Staatsanwaltschaft Am Abend des 21.06.2022 wurde der im Westerwald freilebende Wisent erschossen. Im Anschluss wurde der Kadaver zur Untersuchung und Obduktion ins Landesuntersuchungsamt verbracht, wie es im Falle eines nicht natürlichen Todes einer streng geschützten Art üblich ist.

Laut Untersuchungsbericht hatte das Tier neben der tödlichen Schussverletzung vom 21.06.2022 bereits eine ältere Schussverletzung am Sprunggelenk, die aufgrund einer bakteriellen Entzündung mutmaßlich dazu geführt hat, dass das Tier weniger Nahrung zu sich nehmen konnte. Dies könnte laut Bericht den stark geschwächten und abgemagerten Zustand erklären, in dem das Tier aufgefunden wurde, und der als Begründung für die Tötung des Wisents im Polizeibericht aufgeführt wird.

Da es sich bei dem Wisent um eine nach dem Naturschutzrecht streng geschützte Art handelt, die auch nach dem Jagdrecht eine ganzjährige Schonzeit genießt, leitet das Umweltministerium Rheinland-Pfalz den vorliegenden Untersuchungsbericht an die Staatsanwaltschaft Koblenz zur Prüfung möglicher strafrechtlich relevanter Fragestellungen weiter.

Pressemitteilung des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität

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