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Neues Gesetz erleichtert Verwaltungsverfahren: Erörterungen ab sofort online möglich

Was in der Corona-Pandemie aus der Not heraus geboren wurde, ist seit dem 1. Januar 2024 nun auch in normalen Zeiten möglich: Online-Konsultationen, bei denen Bürgerinnen und Bürger Einwände und Äußerungen zu Verwaltungsverfahren digital einbringen können. Eine außerordentliche Verfahrensregelung ist damit nun zum gesetzlich geregelten Normalfall geworden. Dieses Vorgehen, welches die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord künftig verstärkt einsetzen möchte, bietet zahlreiche Vorteile gegenüber Erörterungsterminen in Präsenz.
Briefkopf der SGD Nord mit Kugelschreiber und Klebezettel
Symbolbild

Bei Großverfahren, wie Genehmigungen von Windkraftanlagen, Festsetzungsverfahren für Wasserschutzgebiete oder aber die Genehmigung einer Deponie, ist grundsätzlich eine umfangreiche Beteiligung der Öffentlichkeit erforderlich. „Die SGD Nord hat mit dem digitalen Vorgehen in Pandemie-Zeiten bereits sehr gut Erfahrungen gemacht. Durch die neue Regelung werden zukünftige Verfahren inklusiver, informativer und transparenter gestaltet“, betont SGD-Nord-Präsident Wolfgang Treis. Kein Reiseaufwand, mehr Informationen und eine niedrigere Hemmschwelle – so lassen sich die Vorteile der Online-Konsultationen auf den Punkt bringen. Doch was bedeutet das konkret?

Bei herkömmlichen Erörterungen mussten sich alle Personen, die Einwendungen vorbringen wollten, an einem fixen Tag, zu einer fixen Uhrzeit, an einem bestimmten Ort einfinden. Wer aufgrund von Krankheit, fehlender Mobilität oder mangelnder Zeit nicht anreisen konnte, hatte das Nachsehen. Durch das digitale Vorgehen entfallen diese Hürden, denn Einwendungen können von zuhause aus eingebracht werden – und das über längere Zeit, nicht nur an einem Tag.

Die so vorgetragenen Einwendungen werden sodann gesichtet und bewertet und können dann je nach Inhalt der Einwendung auf unterschiedlichen Ebenen des Verfahrens Auswirkungen haben. So können auf der Basis von Einwendungen zum Beispiel weitere Gutachten oder bestimmte Schutzanordnungen erforderlich werden.

Auch können den Bürgerinnen und Bürgern digital deutlich mehr Unterlagen und Informationen zur Verfügung gestellt werden. Und: Die Betroffenen bekommen die Möglichkeit, diese in Ruhe und mit ausreichend Zeit am heimischen Computer zu sichten und gegebenenfalls auch rechtlichen Rat einzuholen. Für die meist komplexen Verfahren ein echter Pluspunkt.

Ähnliches gilt für die Einwendungen selbst: Denn viele Menschen scheuen sich davor, vor mehreren hundert Personen zu sprechen, wie es bei klassischen Erörterungsterminen der Fall ist. Somit gehen potentiell wichtige Beiträge verloren. Beim digitalen Vorgehen hingegen ist die Hemmschwelle niedriger. Durch die asynchrone – sprich: zeitversetzte – Kommunikation mit der Behörde können Beiträge schriftlich und wohlüberlegt eingereicht werden.

Zum Hintergrund

Während der Pandemie waren Veranstaltungen mit vielen Menschen nicht möglich. Entsprechend stellte sich die Frage, wie Verwaltungsverfahren, bei denen Erörterungstermine gesetzlich vorgeschrieben sind, fortgeführt werden können. Der Gesetzgeber schuf daraufhin die Möglichkeit, anstelle der Termine vor Ort Online-Konsultationen durchzuführen. Ein neues Gesetz (§ 27c Verwaltungsverfahrensgesetz) regelt nun, dass dieses Vorgehen auch unabhängig von der Pandemie genutzt werden darf.

Nicht ersetzen kann die Onlinekonsultation das wichtige persönliche Diskutieren vis-à-vis. Dennoch sind die übrigen Vorteile von großer Bedeutung. Insbesondere die tatsächliche Teilnahme und Debatte der Einwendungsführer ist nach aktuellen Erfahrung bereits deutlich größer als bei vergleichbaren Präsenzveranstaltungen.

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