Gewässerwiederherstellungskonzept Ahr – Zwischenergebnisse vorgestellt

Die Hochwasserpartnerschaft Ahr hat in den letzten drei Workshops im Oktober, November und Dezember dieses Jahres Zwischenergebnisse des Gewässerwiederherstellungskonzeptes der fünf Abschnitte für die Städte Sinzig, Bad Neuenahr-Ahrweiler sowie die Verbandsgemeinden Altenahr und Adenau und der Zuflüsse 2. Ordnung (Adenauer Bach, Trierbach und Nohnerbach) vorgestellt.

„Das Gewässerherstellungskonzept ist ein wichtiger Baustein zur Hochwasservorsorge, der durch die Kreisverwaltung Ahrweiler beauftragt wurde. Als Obere Wasserbehörde ist die SGD Nord fachlich beratend tätig und steht in engem Austausch mit den Akteuren. Ich freue mich, dass Martina Ludwig, die Aufgabe als neue Geschäftsführerin Hochwasserpartnerschaft Ahr zum September übernommen hat, nachdem die Geschäfte bis dahin durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des „Kompetenzzentrums Hochwasservorsorge und Hochwasserrisikomanagement“ erfolgreich kommissarisch geführt wurden.“, so SGD-Nord-Präsident Wolfgang Treis.

Raum für die Ahr und das überörtliche Hochwasservorsorgekonzept heißen die großen Ziele zum Schutz von Mensch und Natur. Dabei ist das Gewässerwiederherstellungskonzept der Ahr und der Zuflüsse II. Ordnung bedeutsam. Das Konzept wurde in fünf Teilgebiete gegliedert und ist die Grundlage zur Gefahrenbeseitigung, zur Verbesserung des Abflusses und der Gewässerstruktur. Zusätzlich führt ein Büro die Konzepte der Teilgebiete zusammen und betreut damit die Gesamtkonzeption. Hierbei stehen besonders die Wiederherstellung der Gewässerökologie, die Schaffung von Rückhaltefunktionen sowie die Schaffung von Abflussflächen in besiedelten Bereichen im Vordergrund. In allen Vorträgen der beauftragten Ingenieurbüros wurde deutlich, dass es sich um eine komplexe Aufgabenstellung handelt, die systematisch abgearbeitet werden muss. Gleichzeitig bietet sie Chancen für nachhaltige Entwicklungspotentiale am und im Gewässer. Neben bereits erfolgten umfangreichen Bestandsaufnahmen in Form von Gewässerbegehungen und der Benennung von notwendigen Maßnahmen zur Wiederherstellung sind besonders hydraulische Betrachtungen in Verbindung mit einer frühzeitigen Aktivierung der Retentionsräume, die für eine Verlangsamung des Gewässers sorgen und so den typischen Gewässerquerschnitt herstellen, maßgeblich. In den anschließenden Diskussionen mit den Teilnehmenden wurden ortsspezifische Fragen aber auch allgemeine Fragen der Umsetzbarkeit, Finanzierung und Zeitschiene erörtert.

Darüber hinaus konnte im September eine „Kooperationsvereinbarung zur Erstellung eines Planes zur Umsetzung und Weiterentwicklung von überörtlichen Maßnahmen aus den örtlichen Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepten“ zwischen den Städten Bad Neuenahr-Ahrweiler, Remagen, Sinzig, der Gemeinde Grafschaft, den Verbandsgemeinden Adenau, Altenahr, Bad Breisig und Brohltal und dem Landkreis Ahrweiler geschlossen werden.

Dazu Landrätin Cornelia Weigand: "Mit der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung haben wir den Grundstein für ein gemeinschaftliches Handeln gelegt. Die Vereinbarung bildet die Grundlage, um einen gemeinsamen Plan zur Weiterentwicklung und Umsetzung überörtlicher Maßnahmen der Hochwasser- und Starkregenvorsorge für den gesamten Landkreis zu schaffen, unabhängig von Zuständigkeiten. Mit dem Abschluss unterstreichen wir nachdrücklich unseren Willen für gemeinschaftliches Handeln und eine zukunftsgerichtete Zusammenarbeit über Verwaltungsgrenzen hinweg."

Die Kooperation sorgt nicht nur für mehr Verbindlichkeit; der Plan soll zudem überörtliche technische und natürliche Hochwasser- und Starkregenvorsorgemaßnahmen beinhalten und bildet gemeinsam mit dem Gewässerwiederherstellungskonzept wichtige Bausteine für die überörtliche Hochwasservorsorge. Dabei wird das gesamte Gebiet des Landkreises Ahrweiler betrachtet. In diesem Zusammenhang hatte Umwelt- und Klimaschutzministerin Katrin Eder einen Förderbescheid übergeben. Die aktuelle Bewilligung ist eine Zuwendung an den Landkreis Ahrweiler in Höhe von 571.000 Euro. Die Mittel dienen als Zuschuss zur Finanzierung der Kosten des Plans zur Umsetzung und Weiterentwicklung von überörtlichen Hochwasservorsorgemaßnahmen (konzeptionelle Entwicklung) und umfassen 90 Prozent der Planungskosten.

Weitere Informationen unter Wiederaufbau Ahrtal SGD Nord

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