Die Erörterung ist Teil der Öffentlichkeitsbeteiligung und dient als Entscheidungsgrundlage für die abschließende Festsetzung des Wasserschutzgebietes. An dem Termin dürfen ausschließlich jene Akteure teilnehmen, die zuvor Einwendungen oder Stellungnahmen eingereicht haben. In gut begründeten Fällen können der Verbotskatalog und die Rechtsverordnung nach Abschluss der Erörterung angepasst werden. Solche Anpassungen erfolgen nur, wenn triftige Einwendungen, fundierte Stellungnahmen oder Ergebnisse aus der Erörterung klar belegen, dass eine Anpassung fachlich oder rechtlich notwendig ist. Mit dem Ende des Erörterungstermins endet auch das Anhörungsverfahren.
Zum Hintergrund
Das geplante Wasserschutzgebiet erstreckt sich über 257,89 Hektar und verläuft auf dem Gebiet der Gemeinden Rüscheid und Thalhausen in der VG Rengsdorf-Waldbreitbach, der Gemeinden Urbach (Ortsteil Urbach-Überdorf) und Dernbach in der VG Puderbach sowie auf dem Gebiet der VG Dierdorf. Um das Wasser vor schädlichen chemischen, biologischen und physikalischen Einflüssen zu schützen, hat die SGD Nord in ihrer Funktion als Obere Wasserbehörde das geplante Wasserschutzgebiet auf Basis eines hydrogeologischen Gutachtens in mehrere Schutzzonen gegliedert, die jeweils unterschiedliche Regeln vorsehen.