Dass komplexe, bürokratisch klingende EU-Richtlinien, wie die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), greifbare positive Auswirkungen in der realen Welt haben, lässt sich gut anhand der Renaturierung der Nette in der Stadt Mayen zeigen. Eine Ufermauer verengte die Nette entlang der Bachstraße und der Bürresheimer Straße lange Zeit stark, der Fluss hatte einen begradigten, naturfernen Verlauf. Entsprechend schnell floss das Wasser, wodurch Stillwasser als wichtiger Lebensraum für Tiere und Pflanzen fehlte. Um das zu ändern, baute die Stadt Mayen die marode Mauer größtenteils zurück und ersetzte sie durch flache, naturnahe Böschungen mit wechselnden Neigungen. Dadurch entstand nicht nur neuer Lebensraum, sondern auch mehr Platz für die Nette, um sich bei Hochwasser auszudehnen.
Pläne für die Jahre 2028 bis 2033
Das Projekt in Mayen ist Teil der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme, die seit dem Jahr 2009 für die Flussgebietseinheit (FGE) Rhein regelmäßig erarbeitet und umgesetzt werden. Die FGE Rhein umfasst den deutschen Abschnitt des Rheins sowie weitere Gewässer im Einzugsgebiet. Für den Zeitraum 2028 bis 2033 laufen aktuell die Vorbereitungen zur Aktualisierung des Bewirtschaftungsplans und der Maßnahmenprogramme, für welche die SGD Nord Beiträge für ihr Zuständigkeitsgebiet erarbeitet. Letzteres umfasst die rheinland-pfälzischen Teile der Gebiete Mittelrhein, Niederrhein und Mosel-Saar.
Das nun von der SGD Nord veröffentlichte Arbeitsprogramm, der Zeitplan sowie die wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung können als eine Vorstufe auf dem Weg zum aktualisierten Bewirtschaftungsplan und zu den aktualisierten Maßnahmenprogrammen gesehen werden. Sie dienen dazu, die Öffentlichkeit frühzeitig über mögliche Maßnahmen in den genannten Gebieten zu informieren. Alle genannten Dokumente sind auf der Internetseite der SGD Nord abrufbar unter https://s.rlp.de/M12p6NO. Öffentliche Einwendungen sind bis spätestens 22. Juni 2025 schriftlich einzureichen.
Zum Hintergrund
Ziel der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie ist es, alle Gewässer – Grundwasser, Seen, Flüsse und Bäche des Binnenlandes sowie Übergangs- und Küstengewässer – bis zum Jahr 2027 in einen guten Zustand zu versetzen. Obwohl in den vergangenen Jahren bereits zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung des Zustandes der Gewässer angestoßen und umgesetzt worden sind, besteht auch nach 2027 noch Handlungsbedarf. Aus diesem Grund wird zurzeit der vierte Bewirtschaftungszyklus 2028–2033 vorbereitet.