Umwelt- und Naturschutz, Infrastruktur, Wirtschaft, Geologie, Denkmalschutz, Wetter, Sicherheit, Energieversorgung sowie Baurecht- und Landesplanung: Bei der Entscheidung, ob und wie ein neues Windrad gebaut und betrieben werden darf, betrachtet die SGD Nord zahlreiche Faktoren. Die Informationen bezieht die Obere Landesbehörde dabei unter anderem von Fachbehörden, Kreisverwaltungen und wissenschaftlichen Institutionen. Auch im Fall der acht Windräder, welche die Antragstellerin in den Gemarkungen Dierdorf und Giershofen errichten möchte, wird eine solch umfassende Prüfung durchgeführt.
Antrag öffentlich einsehbar
Von den acht Anlagen, die über eine Nennleistung von je 6.800 Kilowatt verfügen, sollen sieben in der Gemarkung Dierdorf und eine in der Gemarkung Giershofen entstehen. Mit Ausnahme eines Windrads beträgt die Nabenhöhe der Anlagen jeweils 179 Meter und der Rotordurchmesser 175 Meter. Die Ausnahme bildet ein geplantes Windrad in der Gemarkung Dierdorf: Hier beträgt die Nabenhöhe lediglich 162,5 Meter, während der Rotor ebenfalls 175 Meter misst. Nähere Informationen können dem Antrag entnommen werden, der im Zeitraum 17. November bis 17. Dezember 2025 gemeinsam mit weiteren Unterlagen unter folgendem Link einsehbar ist: https://s.rlp.de/WFAcsFv.
Aktuelle Zahlen zum Ausbau
Die SGD Nord ist seit Juni 2023 für die immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windenergieanlagen im nördlichen Rheinland-Pfalz zuständig. Dabei verfolgt sie das Ziel, Anträge möglichst effizient und rechtssicher zu bearbeiten, um den Ausbau Erneuerbarer Energien zu fördern. Über den aktuellen Stand beim Ausbau Erneuerbarer Energien in Rheinland-Pfalz informieren das Energieportal der SGD Nord, der Energieatlas Rheinland-Pfalz sowie das Marktstammdatenregister.
