Aktuell sind zwei Wohnhäuser an der oberen Abrisskante beschädigt: Ein Wohnhaus wurde bereits durch die Kreisverwaltung Ahrweiler evakuiert – es muss vermutlich abgerissen werden. Bei dem anderen Gebäude sind die Terrasse und eine Außentreppe abgesackt. Sieben weitere Wohngebäude könnten ebenfalls betroffen sein.
Alle Beteiligten, die SGD Nord, das LGB, die Ingenieurbüros, die Kreisverwaltung Ahrweiler und die Verbandsgemeinde und die Stadt Adenau stehen im engen Austausch. Gemeinsame Zielsetzung ist es, weitere Sachbeschädigungen zu verhindern.
Historie
Die Kreisverwaltung Ahrweiler informierte die SGD Nord Mitte April dieses Jahres über Rissbildungen an einem Wohnhaus. Im Mai stellte sich heraus, dass diese Rissbildungen durch eine Rutschung verursacht wurden, weshalb die SGD Nord als Obere Bodenschutzbehörde seitdem tätig wurde und ein Ingenieurbüro mit der Vermessung und Beobachtung des Hanges beauftragte. Durch die Erweiterung des Messnetzes konnte die Rutschfläche immer genauer abgegrenzt werden. Die gewonnenen Daten zeigen, dass die Fläche größer ist, als ursprünglich angenommen.
Maßnahmen
Die Experten der SGD Nord und des LGB haben das Ingenieurbüro beauftragt, weitere Messpunkte zur intensiven Überwachung der Hangbewegung einzurichten und die Kontrollmessungen zweimal wöchentlich durchzuführen.
Zur Stabilisierung des Hangs wird die Wiederverfüllung einer vorhandenen Baugrube am Fuße des Kirchbergs in der Dietrich-Bonhoeffer-Straße geplant. Die Errichtung eines „Stützfußes“ soll die Rutschung stoppen. Diese Maßnahme wird durch ein engmaschiges Monitoring überwacht.
Um weitere Maßnahmen ergreifen zu können, ist es erforderlich, zusätzliche Erkundungen (Bohrungen) durchzuführen, die detailliertere Erkenntnisse zur geotechnischen Situation liefern. Diese werden maßgeblich für zukünftige Entscheidungen und den langfristigen Umgang mit dem Hang sein.
Die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner wurden frühzeitig und umfassend über die aktuelle Lage informiert.
Weitere Informationen
Weitere Informationen stellt die SGD Nord auf ihrer Internetseite bereit: https://s.rlp.de/BHSlq
Meldestelle für direkt Betroffene bei der SGD Nord (zu den üblichen Bürozeiten)
Fachabteilung der SGD Nord
Kim Retzmann, E-Mail: Kim.Retzmann(at)sgdnord.rlp.de, Tel. 0261 120 2560
Andreas Dederichs, E-Mail: Andreas.Dederichs(at)sgdnord.rlp.de, Tel. 0261 120 2562
Sollte es zu einem Notfall kommen:
Kontaktieren Sie die Rettungskräfte unter Tel. 112