Die Schaukommission stellte bei der Begehung fest, dass an einigen Stellen des Uferbereichs Grünschnitt, Brennholz und diverse Gegenstände gelagert sind, die im Falle eines Hochwassers weggeschwemmt werden und zu Verklausungen an Engstellen führen könnten. Außerdem entdeckte sie vereinzelte Steinschüttungen am Ufer, die auf Grundlage der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) entfernt werden können, damit sich das Gewässer wieder naturnah entwickeln kann. Es konnten keine nennenswerten Mängel der Gewässerunterhaltung festgestellt werden, da stets der Mittelwasserabfluss gewährleistet war. Die entsprechenden notwendigen Maßnahmen werden an die zuständigen Behörden zur Umsetzung weitergeleitet.
Die SGD Nord führt in ihrer Funktion als Obere Wasserbehörde regelmäßig Gewässerschauen durch. Das Ziel ist es, naturnahe Entwicklungsmöglichkeiten, mögliche Gefahren, vorhandene Uferschäden im Bereich baulicher Anlagen, unzulässige Nutzungen oder andere Mängel am Gewässer festzustellen und diese mittels geeigneter Maßnahmen zu beheben. An den Gewässerschauen teilnehmen dürfen die Eigentümerinnen und Eigentümer, Anliegerinnen und Anlieger, Nutzungsberechtigte, Ortsgemeinden sowie die nach § 63 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) anerkannten Naturschutzverbände.