Wasserwirtschaftliche Maßnahmen der Stadt Trier wurden mit über 73.000 Euro gefördert

Für Mensch und Natur ist Wasser lebenswichtig. Um diese kostbare Ressource zu schützen, unterstützt das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Maßnahmen im Bereich der Wasserwirtschaft finanziell. Für das nördliche Rheinland-Pfalz werden die Fördermittel durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord ausgezahlt.

„In Projekte der öffentlichen Wasserversorgung im Stadtgebiet Trier flossen im letzten Jahr 73.600 Euro. Diese haben wir als obere Wasserbehörde fachlich begleitet. Dazu zählt sowohl die technische Bearbeitung als auch die finanzielle Abwicklung“, so SGD-Nord-Präsident Uwe Hüser.

Mit dem Ziel einer komplett regenerativen Energieerzeugung setzen die Stadtwerke Trier in ihren beiden Wasserwerken „Irsch“ und „Kylltal“ neben Wasserkraft jetzt auch Photovoltaikanlagen ein. Die Umwandlung der Sonnenstrahlung in elektrische Energie trägt hierzu entscheidend bei. Der produzierte Strom wird zum Betrieb der beiden Wasserwerke genutzt. Dort werden die Roh- und Reinwässer, die aus der Riveris-Talsperre und den etwa 30 Tiefbrunnen in den Gewinnungsgebieten im Kylltal stammen, in die Anlagen gepumpt, aufbereitet und gespeichert. Gesteuert werden die Prozesse zum Teil mit Hilfe künstlicher Intelligenz.

Die Wasserwerke sind von zentraler Bedeutung, weil sie das Trinkwasser für insgesamt 170.000 Menschen in der Stadt Trier und zusätzlich auch in den Verbandsgemeinden Ruwer, Schweich an der Römischen Weinstraße und Trier-Land im Landkreis Trier-Saarburg sicherstellen. Jährlich werden zehn Millionen Kubikmeter Wasser durch ein Leitungsnetz von 470 Kilometern Länge verteilt, was einen Energieaufwand von knapp 1,7 Millionen Kilowattstunden bedeutet.

Die Fördermittel helfen den Kommunen in der Umsetzung ihrer wasserwirtschaftlichen Aufgaben wie Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Gewässerunterhaltung. Gleichzeitig werden somit Anreize zur Verbesserung der technischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Leistungsfähigkeit gesetzt sowie die Kosten für die Bürger bezahlbar gehalten. Zudem unterstützt das Land die Kommunen finanziell und fachlich bei örtlichen Konzepten für Hochwasser und Starkregen.

Gesteuert wird die Vergabe der Gelder durch das Mittelfristige Investitionsprogramm (MIP) unter Berücksichtigung bestimmter Schwerpunkte wie dem „Wassercent“, der zum Schutz des wertvollen Guts beiträgt. Diesen hat die Landesregierung im Jahr 2013 eingeführt. Die daraus resultierenden Einnahmen sind zweckgebunden und werden zur nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung eingesetzt. Auch das Erfolgsprogramm „Aktion Blau Plus“ , das zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) beiträgt, umfasst zahlreiche Projekte zur Entwicklung von Gewässern wie Renaturierungen, Maßnahmen zur Erhöhung des Fischbestandes, Rückbauten von Wehr- und Modernisierung von Kläranlagen.

Die Fördermittel werden als Zuschuss oder als Darlehen gewährt. Je nach Art des Vorhabens kann der Zuschuss bis zu 95 Prozent der förderfähigen Kosten betragen. Die Darlehenshöhe wird nach dem jährlichen Entgeltbedarf mit bis zu 70 Prozent bewilligt.

Weitere Informationen unter: www.sgdnord.rlp.de

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