Stromversorgung soll langfristig gesichert werden: SGD Nord leitet Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau der 110-kV-Hochspannungsfreileitung zwischen Mutterstadt und Kerzenheim ein

Die Hochspannungsfreileitung zwischen Mutterstadt und Kerzenheim ist bereits über 60 Jahre alt. Bei 55 Masten haben Untersuchungen ergeben, dass die Gefahr einer altersbedingten Versprödung des Stahls besteht. Diese Masten sollen daher durch neue Masten ersetzt werden. Zugleich sollen die Masthöhen dieser Masten zur Gewährleistung des Mindestabstandes zwischen den Leiterseilen und dem Boden angepasst werden. Aufgrund des stark angestiegenen Strombedarfs in der Region ist es zudem erforderlich, dass die Übertragungskapazität der Leitung erhöht wird. Aus diesen Gründen plant die Pfalzwerke Netz AG den Ersatzneubau der bestehenden 110-kV-Hochspannungsfreileitung zwischen den Umspannwerken Mutterstadt und Kerzenheim. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord hat nun das Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau eingeleitet, an dem sich auch die Öffentlichkeit beteiligen kann.

Der Leitungsabschnitt zwischen Mutterstadt und Kerzenheim ist ca. 31,4 Kilometer lang. Das Vorhaben ist in drei Bauabschnitte unterteilt. Zur Erhöhung der Übertragungskapazität sollen im ersten Bauabschnitt von Mutterstadt bis nach Lambsheim (ca. 12,8 Kilometer) Hochtemperaturleiterseile aufgelegt werden. Im zweiten Bauabschnitt von Lambsheim bis nach Grünstadt (ca. 9 Kilometer) und im dritten Bauabschnitt von Grünstadt bis nach Kerzenheim (ca. 9,6 Kilometer) sollen zur Kapazitätserhöhung Mehrfachseile (zweier Bündelleiter) aufgelegt werden.

Die Pfalzwerke Netz AG hat bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord die Antrags- und Planunterlagen für den Ersatzneubau der 110-kV-Hochspannungsfreileitung zwischen dem UW Mutterstadt und dem UW Kerzenheim eingereicht. Der Ersatzneubau betrifft das Gebiet der Städte Ludwigshafen, Frankental und Grünstadt, der Gemeinde Mutterstadt sowie Bereiche der Verbandsgemeinden Lambsheim-Heßheim, Leiningerland, Eisenberg (Pfalz) und Göllheim.

Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit hat die SGD Nord nunmehr das Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau eingeleitet. Innerhalb des Planfeststellungsverfahrens wird kontrolliert, ob die Leitung mit privaten und öffentlichen Belangen – insbesondere Wasserrecht, Naturschutz, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Straßenverkehr sowie Bodenschutz – vereinbar ist.

Das Planfeststellungsverfahren findet unter Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Diese erhält in der Zeit vom 29. August 2022 bis einschließlich 28. September 2022 Gelegenheit, die Planunterlagen einzusehen. Die Unterlagen liegen zudem bei den vorgenannten Gemeinden zur Einsichtnahme aus. Die Einsichtnahme wird von den Gemeinden nach vorheriger telefonischer Anmeldung und unter Beachtung der geltenden Corona-Abstands- und Hygieneregeln ermöglicht.

Gegen das Vorhaben können bis einschließlich zum 31. Oktober 2022 Einwendungen erhoben werden. Im Verlauf des Verfahrens wird ein Erörterungstermin durchgeführt, in dem die rechtzeitig erhobenen Einwendungen mit den beteiligten Behörden und der Antragstellerin erörtert werden. Die entsprechenden Termine werden rechtzeitig in der örtlichen Presse sowie auf der Internetseite der SGD Nord bekanntgemacht.

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