Stromnetz soll verstärkt werden: SGD Nord leitet Planfeststellungsverfahren für einen mehr als 70 Kilometer langen Leitungsabschnitt zwischen Worms und Maximiliansau ein

Im Rahmen der Energiewende werden die Stromnetze verbessert und ausgebaut: So will die Amprion GmbH auch die Übertragungskapazität der bestehenden Hochspannungsfreileitung zwischen den Umspannanlagen in Bürstadt (Hessen) und Kühmoos (Baden-Württemberg) erhöhen. Die Zulassung dieser Netzverstärkung soll abschnittsweise erfolgen. Aktuell hat die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord das Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt von der Landesgrenze Hessen/Rheinland-Pfalz (Rhein bei Worms) bis zur Umspannanlage Maximiliansau eingeleitet. Das Vorhaben ist im Netzentwicklungsplan 2030 als sogenannte „Ad-Hoc-Maßnahme“ bestätigt.

Bei einem Planfeststellungsverfahren wird die Vereinbarkeit der Leitungen mit privaten und öffentlichen Belangen, insbesondere Wasserrecht, Naturschutz, Landwirtschaft, Immissionsschutz, Straßenverkehr sowie Bodenschutz geprüft. Bevor die SGD Nord das Verfahren eingeleitet hat, wurden die eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit geprüft. Bürgerinnen und Bürger können die Unterlagen bis zum 18. März 2021 ebenfalls einsehen und bis zum 29. April 2021 Einwendungen dazu abgeben.  

Der Abschnitt von Landesgrenze Hessen/Rheinland-Pfalz bis zur Umspannanlage Maximiliansau hat eine Gesamtlänge von 73,4 Kilometern. Die geplante Maßnahme umfasst den Neubau von fünf Masten sowie eine Spannungsumstellung für einzelne Stromkreise von derzeit 220 auf dann 380 Kilovolt. Um die Übertragungskapazität zu erhöhen, sollen die Beseilung geändert und die Betriebsweise auf Hochtemperaturbetrieb umgestellt werden.

Das Vorhaben betrifft das Gebiet der kreisfreien Städte Frankenthal, Neustadt an der Weinstraße, Worms und Ludwigshafen, der verbandsfreien Gemeinden Bobenheim-Roxheim, Böhl-Iggelheim und Mutterstadt sowie der Verbandsgemeinden Lambsheim-Heßheim, Maxdorf, Dannstadt-Schauernheim, der Stadt Schifferstadt, der verbandsfreien Gemeinde Haßloch, der Verbandsgemeinden Edenkoben, Lingenfeld, Bellheim, Rülzheim, Jockgrim und Hagenbach sowie der Stadt Wörth am Rhein.

Das Verfahren findet – wie oben erwähnt – unter Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Gegen das Vorhaben können bis einschließlich zum 29. April 2021 Einwendungen erhoben werden.

Sofern es die Corona-Infektionslage zulässt, wird im Verlauf des Verfahrens ein Erörterungstermin durchgeführt, in dem die rechtzeitig erhobenen Einwendungen mit den beteiligten Behörden und den Antragstellern erörtert werden. Sofern der Bundes­gesetzgeber die Geltungsdauer des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie über den 31. März 2021 hinaus verlängert, wird die Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen darüber entscheiden, ob der Erörterungstermin durch eine Online-Konsultation ersetzt wird.

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