Aus diesem Grund hat sie aktuell mehrere Straßenbaustellen auf Einhaltung der Bestimmungen zum Arbeitsschutz, die in der Arbeitsstättenregel ASR A5.2 festgelegt sind, überprüft. Es gibt diverse Arten von Straßenbaustellen: Baustellen mit Vollsperrung der Straße, mit Ampelregelung oder mit einer Einbahnstraßenreglung. Auch in ihrer Dauer unterscheiden sie sich. Insbesondere die Baustellen von kürzerer Dauer sind meist Wanderbaustellen oder Baustellen, die kurzfristig eingerichtet werden mussten. Diese werden oft nur mit einfachen Mitteln zum Schutz der Bauarbeiter vor dem fließenden Verkehr abgegrenzt – beispielsweise durch Pylonen oder Warntafeln. Diese Baustellen sind leider nach wie vor ein Unfallschwerpunkt.
Als positives Ergebnis der Überprüfungen kann allerdings festgehalten werden, dass die Einrichtungen der Baustellen meistens keine gravierenden Mängel bezüglich des Arbeitsschutzes aufwiesen. Trotz aller Sicherheitsvorkehrungen ist die Geschwindigkeit der Autos, die an den Baustellen vorbeifahren, nicht planbar. Hohe Geschwindigkeiten führen oft zu gefährlichen Situationen für die Arbeiter. Auch bei Termindruck sollten Verkehrsteilnehmer daher Geschwindigkeitsbegrenzungen einhalten, um das Personal auf den Baustellen nicht zu gefährden.
Auch wenn es gerade witterungsbedingt kein Thema ist: Auf Straßenbaustellen gehen auch Gesundheitsgefahren von intensiver UV-Strahlung aus, die bei fortdauernder Einwirkung Hautkrebs auslösen können. Umso wichtiger ist es, die Verantwortlichen vor Ort und die Menschen, die unter freiem Himmel arbeiten müssen, für mögliche Gefahren zu sensibilisieren.