SGD Nord: Tagesbruch Kirchen gesichert – Verfüllarbeiten abgeschlossen

Aktuell hat die SGD Nord den Tagesbruch in Kirchen dauerhaft gesichert. Dazu wurde ein unterirdischer Hohlraum von 28 Kubikmetern mit einem speziellen Baustoffmaterial verfüllt.

„Ich freue mich, dass mit dem Abschluss der Arbeiten für die Anwohner der Lindenstraße und insbesondere für das betroffene Gebäude ein sicherer Boden hergestellt werden konnte. Für die Erkundung, Verfüllung und Bauleitplanung entstanden Kosten in Höhe von rund 150.000 Euro, die das Land Rheinland-Pfalz übernimmt,“ so SGD-Nord-Präsident Uwe Hüser.

Zuvor hatte die SGD Nord Erkundungsbohrungen beauftragt und die Erkenntnisse ausgewertet. Eine Kamerabefahrung durch zwei Bohrlöcher offenbarte, dass es sich bei dem Hohlraum um einen alten Bergwerksstollen handelt, der ursächlich für den Tagesbruch war. Der Stollen ist über eine etwa neun Meter tiefe Öffnung im Keller des betroffenen Wohngebäudes an der Lindenstraße zugänglich, welche mit Wasser gefüllt ist. Hierbei handelt es sich vermutlich um ein altes bergmännisch genutztes Lichtloch oder einen Zugangsschacht. Unter Einhaltung strenger Sicherheitsmaßnahmen wurde der Stollen mit Hilfe einer sogenannten „Wasserdrohne“, einem ferngesteuerten Modellboot mit darauf montierter Kamera und Beleuchtung, befahren und vermessen. Ein dabei vorgefundener Querschlag endete wenige Meter hinter der Kurve im Fels. Weitergehende Maßnahmen waren somit nicht mehr notwendig. Lediglich zwei ergänzende Erkundungsbohrungen waren niederzubringen, mit dem positiven Ergebnis, dass eine Ausdehnung des Stollens ausgeschlossen werden konnte. Potentielle Gefahren durch weitere Tagesbrüche konnten somit für die Zukunft abgewehrt werden.

„Mein Dank gilt allen Beteiligten für die vertrauensvolle Zusammenarbeit wie der Verbandsgemeindeverwaltung Kirchen, den ausführenden Fachfirmen und dem betroffenen Eigentümer, der auf seinem Grundstück viele Monate lang eine Baustelle hinnehmen musste“, so Präsident Hüser.

Zum Hintergrund

Mitte Februar 2020 kam es in einem Wohngebäude auf einem Grundstück in der Lindenstraße in der Verbandsgemeinde Kirchen (Landkreis Altenkirchen) in rund 1,5 m Entfernung zu einem Tagesbruch. Dieser befindet sich im Bereich einer Gartenfläche, die als Stellplatz genutzt wurde. Der Eigentümer des Grundstücks hatte das Landesamt für Geologie und Bergbau (LGB) informiert. Die SGD Nord führte als zuständige Bodenschutzbehörde gemeinsam mit dem LGB einen Ortstermin durch. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Tagesbruch eine Tiefe von knapp vier Metern und einen Durchmesser von rund einem Meter. Bei einer ersten Erkundung im März 2020 wurde der Tagesbruch mit einem Bagger aufgegraben. Dabei ergaben sich keine weiteren Erkenntnisse über die Ursache, den Verlauf des Bruchtrichters oder angeschlossene Grubengebäude oder Kellerhohlräume. Der Tagesbruch befindet sich am Rande eines historischen, auf Erz verliehenen Geviertfeldes. Deshalb schien ein altbergbaulicher Zusammenhang nicht ausgeschlossen. Zunächst erfolgten vorläufige Sicherungsmaßnahmen, bevor die Erkundungsbohrungen nach einer Kampfmittelsondierung eingeleitet werden konnten. Nachdem Klarheit über die Gesamtausdehnung des ehemaligen Bergwerksstollens bestand, starteten die Sanierungsarbeiten, die nun erfolgreich abgeschlossen sind.

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