SGD Nord startet Öffentlichkeitsbeteiligung für Wasserschutzgebiete in Birgel

Der Schutz der öffentlichen Wasserversorgung zählt zu den wichtigsten Aufgaben der Oberen Wasserbehörde bei der SGD Nord. Denn trinkbares Wasser gilt als kostbarster Rohstoff der Welt – es ist überlebenswichtig. In Birgel, VG Gerolstein, ist diese wertvolle Ressource durch Nitrateinträge aus der landwirtschaftlichen Düngung im Bereich der Trinkwasserbrunnen gefährdet. Um der Verunreinigung des Wassers langfristig einen Riegel vorzuschieben und damit die Trinkwasserqualität sicherzustellen, leitete die SGD Nord im Jahr 2020 ein Verfahren zur Festsetzung von zwei Wasserschutzgebieten im Bereich der Brunnen ein. Nun steht die Öffentlichkeitsbeteiligung bevor. Ab dem 17. Oktober 2022 besteht die Möglichkeit, die Unterlagen einzusehen und Einwendungen zu erheben.

„Um die rund 3.900 Menschen in der Region bis zur endgültigen Festsetzung der Wasserschutzgebiete weiterhin mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser versorgen zu können, hat die SGD Nord bereits im März 2020 zwei vorläufige Anordnungen in Form von Rechtsverordnungen erlassen. Sie traten im April 2020 in Kraft. Seither ist insbesondere die Düngung mit Wirtschaftsdüngern wie Gülle und Stallmist eingeschränkt“, so SGD-Nord-Präsident Wolfgang Treis zur Vorgeschichte.

Eines der geplanten Wasserschutzgebiete dient dem Schutz des durch die beiden Brunnen „Ober der Hollpütz“ und „Im Poppental“ erschlossenen Grundwassers, das andere schützt den Brunnen „Im Suhr“. Die Entwürfe der Rechtsverordnungen sowie die zugehörigen Karten und Pläne, aus denen entnommen werden kann, welche Grundstücke von den Wasserschutzgebieten betroffen sind und in welcher Schutzzone diese liegen, werden nach vorhergehender Bekanntmachung im örtlichen Amtsblatt in der Zeit vom 17. Oktober 2022 bis zum 16. November 2022 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein zur Einsichtnahme ausgelegt. Alle von den Wasserschutzgebieten betroffenen Personen können ab dem 17. Oktober 2022 bis einschließlich 30. November 2022 Einwendungen erheben. Details zu den Einsichtnahmemöglichkeiten und zur Erhebung von Einwendungen liefert die Bekanntmachung der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein.

Die eingehenden Einwendungen werden zunächst fachlich geprüft und in einem späteren Erörterungstermin mit den Einwenderinnen und Einwendern, dem Begünstigten des Wasserschutzgebietes und den Fachbehörden erörtert.

Zum Hintergrund

Die drei Birgeler Brunnen „Im Suhr“, „Ober der Hollpütz“ und „Im Poppental“ sind essentieller Bestandteil der ortsnahen Wasserversorgung in der Verbandsgemeinde Gerolstein. Jährlich werden durchschnittlich 380.000 Kubikmeter Wasser aus den Brunnen gewonnen, was einem Beitrag von etwa 65 Prozent zum gesamten Trinkwasserbedarf des Versorgungsgebiets entspricht.

Über die letzten Jahre ist die Nitratkonzentration im Rohwasser der Brunnen kontinuierlich angestiegen. Der nach der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) geltende Grenzwert von 50 mg/l konnte daher nur noch durch das Mischen der Rohwässer aus den drei Brunnen eingehalten werden. Eine in den letzten Jahren neu gebaute Verbindungsleitung zum Hochbehälter Hillesheim erhöht nicht nur die Versorgungssicherheit, sondern ermöglicht auch das Zumischen geringer mit Nitrat belasteten Wassers.

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