Geringfügige Beanstandungen gab es bei der Lagerung, für die besondere Höchstlagermengen und Brandschutzmaßnahmen gelten. Feuerlöscher müssen in Reichweite sein, es muss sichere Verkehrs- und Fluchtwege geben, die ein schnelles Verlassen des Gefahrenbereiches gewährleisten. Hier fehlte teilweise die Kennzeichnung zum ausdrücklichen Rauchverbot beziehungsweise zum Verbot des offenen Feuers oder es waren Fluchtwege zugestellt. Nach den Hinweisen durch die Experten der SGD Nord konnten diese Gefahrenquellen behoben werden.
Auch beim nächsten Jahreswechsel wird die SGD Nord wieder ihren Beitrag zur Sicherheit bei Feuerwerksartikel leisten.