| Antragsunterlagen ab sofort einsehbar

SGD Nord prüft Weiterbetrieb von Brunnen der Schwollener Sprudel GmbH & Co. KG

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord prüft in ihrer Funktion als Obere Wasserbehörde des Landes Rheinland-Pfalz, ob beantragte Grundwasserentnahmen mit den Wassergesetzen vereinbar sind. Dabei wird eine Erlaubnis nur erteilt, wenn alle relevanten Kriterien erfüllt sind. Das bedeutet, dass insbesondere die Wasserversorgung der Region durch die Grundwasserentnahme nicht gefährdet werden darf und keine schädlichen Auswirkungen auf Flora und Fauna zu befürchten sind. So hat die Schwollener Sprudel GmbH & Co. KG eine gehobene wasserrechtliche Erlaubnis beantragt, damit sie ihre im Nationalpark Hunsrück-Hochwald gelegenen Brunnen NP 8a, NP 9a und NP 10 weiterbetreiben kann.
Briefkopf der SGD Nord mit Kugelschreiber und Klebezettel
Symbolbild

Im Gegensatz zur einfachen wasserrechtlichen Erlaubnis ist die gehobene wasserrechtliche Genehmigung mit einer Öffentlichkeitsbeteiligung verbunden. Wer die Unterlagen einsehen möchte, kann in der Zeit vom 13. Mai bis zum 14. Juni 2024 entweder bequem von zuhause oder unterwegs auf die online bereitgestellten Unterlagen zugreifen https://s.rlp.de/YtrtG oder vor Ort die klassische Auslage in Papierform in Anspruch nehmen:

  1. Nationalparkverbandsgemeindeverwaltung Herrstein-Rhaunen, Brühlstr. 16, 55756 Herrstein, Dienstzimmer Nr. 458, montags, mittwochs, freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr, dienstags 8.00 bis 18.00 Uhr und donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
  2. Verbandsgemeinde Birkenfeld, Auf dem Römer 17, 55765 Birkenfeld, Dienstzimmer Nr. 1, montags bis donnerstags von 08.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, freitags von 08.30 bis 12.00 Uhr

Die Erlaubnis wurde für einen Zeitraum von fünf Jahren und für einen sogenannten kontrollierten Betrieb beantragt. In dieser Zeit soll durch vertiefte Untersuchungen und Kontrollen ermittelt werden, ob die beantragten Entnahmemengen sich nicht negativ auswirken.

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