Experten der SGD Nord werden in den vom Hochwasser betroffenen Gemeinden im Landkreis Ahrweiler mit Bürgerversammlungen informieren. Hier wird den Bürgerinnen und Bürgern das Kartenmaterial erläutert und deren Fragen zu Hintergründen und Folgen des neuen Überschwemmungsgebiets werden beantwortet.
Anlass für die Abgrenzung des neuen Überschwemmungsgebietes war die Flutkatastrophe an der Ahr im Juli dieses Jahres. Infolgedessen hat die SGD Nord als Obere Wasserbehörde in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) die Abgrenzung vorgenommen. Die zugehörigen Karten können seit dem 30.09.2021 auf der Homepage der SGD Nord abgerufen werden.
Zum Hintergrund
Die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten ist ein wichtiger Beitrag zum vorbeugenden Hochwasserschutz. Als Obere Wasserbehörde kommt die SGD Nord damit der bundesgesetzlichen Forderung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) nach. Danach werden Überschwemmungsgebiete für ein Hochwasser bemessen, das statistisch seltener als einmal in einhundert Jahren (HQ 100) auftritt. Ziel der Festsetzung von Überschwemmungsgebieten ist es, Flächen von neuen Schadenspotenzialen freizuhalten. Bestimmte Handlungen, wie zum Beispiel das Bauen im Überschwemmungsgebiet, werden daher unter Genehmigungsvorbehalt gestellt.