Durch die Änderung des Anlagentyps ergibt sich unter anderem das Potential für eine Leistungssteigerung: Während die ursprünglich geplanten Windräder, die von der Kreisverwaltung Birkenfeld genehmigt wurden, jeweils über eine Nennleistung von 5.600 Kilowatt verfügen, kann der nun vorgesehene Anlagentyp jeweils eine Nennleistung von 6.200 Kilowatt erzielen. Um dieses Potential ausschöpfen zu dürfen, wurde eine Erhöhung der Betriebsweise mit bis zu 6.200 Kilowatt beantragt und mit dem nun ausgestellten Bescheid von der SGD Nord genehmigt. Die Gesamthöhe und der Standort bleiben hingegen unverändert gegenüber der ursprünglichen Planung. Da sich der Standort in einem ausgewiesenen Vorranggebiet für Windenergie befindet und weitere Voraussetzungen nach § 6 Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) erfüllt sind, profitierte die Antragstellerin von Verfahrenserleichterungen.
Der durch die SGD Nord ausgestellte Änderungsgenehmigungsbescheid kann im Zeitraum 8. Oktober 2024 bis einschließlich 22. Oktober 2024 im Internet unter folgendem Link eingesehen werden: https://s.rlp.de/OnzflHA. Den vollständigen Bekanntmachungstext finden Sie auf der Website der SGD Nord unter: https://sgdnord.rlp.de/service/bekanntmachungen.