SGD Nord genehmigt Plan zur Netzverstärkungsmaßnahme Bürstadt – Kühmoos, Abschnitt Landesgrenze Hessen/Rheinland-Pfalz (bei Worms) bis zur Umspannanlage Maximiliansau

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord ist nach dem Energiewirtschaftsgesetz die zuständige Behörde, die den Bau und Betrieb von Hochspannungsfreileitungen mit 110 Kilovolt (kV) Nennspannung und mehr in ganz Rheinland-Pfalz zu genehmigen hat.

Sie hat nun entschieden, dass die Netzverstärkungsmaßnahme Bürstadt – Kühmoos, Abschnitt Landesgrenze Hessen/Rheinland-Pfalz (bei Worms) bis zur Umspannanlage Maximiliansau durchgeführt werden darf. Zwingende Versagungsgründe gegen die Planung liegen nicht vor. Mit der Erteilung des Baurechts darf nun das Übertragungsnetz auf der Höchstspannungsebene im Teilabschnitt von der Landesgrenze Hessen/Rheinland-Pfalz bis zur Umspannanlage Maximiliansau auf einer Gesamtlänge von ca. 73,4 Kilometern verstärkt werden.

Die Amprion GmbH plant zwischen der Umspannanlage Bürstadt (Hessen) bis zur Umspannanlage Kühmoos (Baden-Württemberg) die Erhöhung der Übertragungskapazität bestehender Höchstspannungsfreileitungen. Die Netzverstärkungsmaßnahme ist in mehrere Abschnitte unterteilt. Gegenstand des von der SGD Nord durchgeführten Planfeststellungsverfahrens ist der Abschnitt von der Landesgrenze Hessen/Rheinland-Pfalz (Rhein bei Worms) bis zur Umspannanlage Maximiliansau. Das Vorhaben ist im Netzentwicklungsplan 2030 als sogenannte „Ad-Hoc-Maßnahme“ bestätigt.

Konkret handelt es sich um den Neubau von fünf Masten sowie einer Spannungsumstellung für einzelne Stromkreise von derzeit 220 Kilovolt auf 380 Kilovolt.

Zur Erhöhung der Übertragungskapazität sind außerdem die Änderungen der Beseilung und die Umstellung der Betriebsweise auf Hochtemperaturbetrieb genehmigt worden. Das Vorhaben betrifft das Gebiet der kreisfreien Städte Frankenthal, Neustadt an der Weinstraße, Worms und Ludwigshafen, der verbandsfreien Gemeinden Bobenheim-Roxheim, Böhl-Iggelheim und Mutterstadt sowie der Verbandsgemeinden Lambsheim-Heßheim, Maxdorf, Dannstadt-Schauernheim, der Stadt Schifferstadt, der verbandsfreien Gemeinde Haßloch, der Verbandsgemeinden Edenkoben, Lingenfeld, Bellheim, Rülzheim, Jockgrim und Hagenbach sowie der Stadt Wörth am Rhein. Die Netzverstärkungsmaßnahme führt zu einer deutlichen Verbesserung der Übertragungskapazität im Höchstspannungsnetz von der Landesgrenze Hessen/Rheinland-Pfalz bis zur Umspannanlage Maximiliansau. Sie behebt einen bestehenden Engpass im überregionalen Transportnetz der Amprion GmbH und trägt somit wesentlich zur Versorgungssicherheit bei.

Die SGD Nord hat das Vorhaben im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens unter Beteiligung der Öffentlichkeit geprüft und eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.

Es wurden insgesamt fünf Einwendungen erhoben, wobei alle Einwender auf die Durchführung eines Erörterungstermins verzichtet haben. Die gewonnenen Erkenntnisse, insbesondere zu den Bereichen Wasserrecht, Naturschutz, Geologie und Bergbau, Bodenschutz, Landwirtschaft, Forst, Denkmalpflege sowie straßen- und verkehrsrechtliche Belange sind in die Entscheidung eingeflossen.

Der Planfeststellungsbeschluss wird zusammen mit den Planunterlagen in der Zeit vom 20. April bis einschließlich 3. Mai 2022 bei den betroffenen Kommunalverwaltungen zur Einsichtnahme ausgelegt. Dies sind die kreisfreien Städte Frankenthal, Neustadt an der Weinstraße, Worms und Ludwigshafen, die verbandsfreien Gemeinden Bobenheim-Roxheim, Böhl-Iggelheim und Mutterstadt sowie die Verbandsgemeinden Lambsheim-Heßheim, Maxdorf, Dannstadt-Schauernheim, die Stadt Schifferstadt, der verbandsfreien Gemeinde Haßloch, die Verbandsgemeinden Edenkoben, Lingenfeld, Bellheim, Rülzheim, Jockgrim und Hagenbach sowie die Stadt Wörth am Rhein. Ort und Zeit der zweiwöchigen Auslegung werden in den jeweiligen Mitteilungsblättern der Gemeinden sowie im Rahmen einer Internetveröffentlichung bekannt gemacht.

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