SGD Nord erstattet Strafanzeige wegen des Verdachts auf illegalen Abschuss einer Wölfin

Am 19. Februar 2025 wurde eine Wölfin in der Nähe von Fiersbach im Kreis Altenkirchen tot aufgefunden. Das Ergebnis der jüngst abgeschlossenen Sektion zur Feststellung der Todesursache: Das rund neun Monate alte Jungtier, das unter dem Namen GW4599f geführt wird, wurde erschossen. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord hat daher nun in ihrer Funktion als Obere Naturschutzbehörde Strafanzeige erstattet.
Briefkopf der SGD Nord mit Kugelschreiber und Klebezettel
Symbolbild

Die Ergebnisse sind eindeutig: Wölfin GW4599f ist an einer sogenannten Herzbeuteltamponade gestorben, die durch den Beschuss verursacht wurde. Das zeigt eine von der SGD Nord in Auftrag gegebene Untersuchung. Darüber hinaus konnten bei der Sektion ein Hämothorax, also eine Ansammlung von Blut zwischen Lunge und Brustwand, sowie weitere Verletzungen von Herz, Lunge, Milz und Leber festgestellt werden. 

SGD Nord erstattet Anzeige

Grundsätzlich stellt der Abschuss eines Wolfs eine Straftat dar – es sei denn, es liegt eine Ausnahmegenehmigung vor. Die SGD Nord hat den Fall zur Prüfung an die Staatsanwaltschaft Koblenz übermittelt und Strafanzeige gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 2 des Bundesnaturschutzgesetzes gestellt. Bürgerinnen und Bürger, die Hinweise zu der Tat geben können, werden darüber hinaus gebeten, sich bei der Polizei zu melden. Wegen der laufenden polizeilichen Ermittlungen werden keine weiteren Informationen bekannt gegeben, um das Verfahren nicht zu beeinträchtigen.

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