Das geplante, östlich von Bonefeld und südlich von Kurtscheid gelegene WSG erstreckt sich über rund 15 Hektar. Das Gebiet wird aktuell vornehmlich land- und forstwirtschaftlich genutzt. Um das Wasser aus der Quelle vor schädlichen chemischen, biologischen und physikalischen Einflüssen zu schützen, hat die SGD Nord in ihrer Funktion als Obere Wasserbehörde das geplante WSG auf Basis eines hydrogeologischen Gutachtens in drei Schutzzonen gegliedert. In diesen Schutzzonen sind je nach Entfernung zur Quelle unterschiedliche Verbote oder Nutzungsbeschränkungen vorgesehen.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Festsetzung des geplanten WSG erfolgt in einem Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung, bei dem Einwendungen eingereicht werden können. Der Entwurf der Rechtsverordnung sowie sämtliche Unterlagen zur Festsetzung des geplanten WSG sind im Zeitraum 11. März 2025 bis 10. April 2025 unter folgendem Link öffentlich einsehbar: www.s.rlp.de/vmEzc6X