Laacher See: SGD Nord wirbt für Einklang von Badespaß und Naturschutz

Zum Auftakt der diesjährigen Badesaison erinnert die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord daran, dass das Baden und Campen am Laacher See ausschließlich im Bereich des dortigen Campingplatzes erlaubt ist. Diese Regelung dient dem Schutz der wertvollen Lebensräume für seltene Tier- und Pflanzenarten.

Zum Auftakt der diesjährigen Badesaison erinnert die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord daran, dass das Baden und Campen am Laacher See ausschließlich im Bereich des dortigen Campingplatzes erlaubt ist. Diese Regelung dient dem Schutz der wertvollen Lebensräume für seltene Tier- und Pflanzenarten.

Der Laacher See ist das Zentrum des gleichnamigen Natur- und Vogelschutzgebietes. Die vom Vulkanismus geprägte Landschaft bietet einen Lebensraum für viele seltene wildwachsende Pflanzen sowie auf Feuchtland und Wasser angewiesene Vogelarten. Gerade die Bereiche der natürlichen Uferzonen mit den Schilfgürteln sind verantwortlich für das ökologische Gleichgewicht des Sees. Den vielen wassergebundenen Vögeln, wie dem Zwergtaucher, dem Teichhuhn, der Stockente, dem Haubentaucher und dem Blesshuhn bieten die Uferzonen wichtige Rückzugsorte für Brut und Nahrungsaufnahme. Diese sind somit die sensibelsten Bereiche des Gebietes, die es zu schützen und zu pflegen gilt. Wildes Campen und Baden sind daher nicht gestattet.

Seit dem Jahr 2012 betreut die SGD Nord den „Runden Tisch“ zum Laacher See. Dabei treffen sich Vertreterinnen und Vertreter der Abtei, der umliegenden Kommunen, sowie der Umweltverbände und der Umweltbehörden, um sich über Wege zur nachhaltigen Nutzung des Maares zu verständigen. In seiner letzten Sitzung hat der „Runde Tisch“ beispielsweise die Notwendigkeit einer Besucherlenkung festgestellt und Schritte hierzu angestoßen.

Informationen über den Laacher See und den dort bestehenden Regelungen finden Sie unter <link http: www.badeseen.rlp-umwelt.de>www.badeseen.rlp-umwelt.de.

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