Geplantes Wasserschutzgebiet zwischen Drees und Herresbach-Döttingen: SGD Nord führt Erörterung durch

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord plant die Festsetzung eines neuen Wasserschutzgebietes (WSG) zwischen Drees im Kreis Vulkaneifel und Herresbach-Döttingen im Kreis Mayen-Koblenz. Nachdem der Entwurf der Rechtsverordnung im März und April 2025 offengelegt wurde, findet nun am 4. Dezember die Erörterung statt, bei der die Einwendungen und Stellungnahmen diskutiert werden. Der Termin ist nicht öffentlich.
Briefkopf der SGD Nord mit Kugelschreiber und Klebezettel
Symbolbild

Zwischen Drees und Herresbach-Döttingen befindet sich ein Brunnen, der rund 1.500 Menschen mit Trinkwasser versorgt. Mit dem geplanten WSG, das zugunsten des Wasserversorgungs-Zweckverbandes Maifeld-Eifel festgesetzt werden soll, möchte die SGD Nord die kostbare Ressource schützen und für künftige Generationen erhalten. Die nun anstehende Erörterung ist Teil der Öffentlichkeitsbeteiligung und dient als Entscheidungsgrundlage für die abschließende Festsetzung. An dem Termin dürfen nur Personen und Institutionen teilnehmen, die zuvor Einwendungen und Stellungnahmen eingereicht haben. Weitere Informationen sind unter folgendem Link (Rubrik „Wasserwirtschaft“) zu finden: www.sgdnord.rlp.de/service/bekanntmachungen

Mehrfacher Schutz

Das geplante WSG hat eine Größe von rund 273 Hektar und ist in drei Schutzzonen unterteilt. Die Zonen wurden von der SGD Nord in ihrer Funktion als Obere Wasserbehörde mittels eines hydrogeologischen Gutachtens festgelegt. Die für die verschiedenen Schutzzonen vorgesehenen Anordnungen sollen möglichen Gefährdungen des Trinkwassers vorbeugen. Hierzu zählen etwa der unsachgemäße Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln, austretende Gefahrenstoffe und tiefe Eingriffe in Bodenschichten, die das Grundwasser schützen. Der Brunnen „Drees-Döttingen“ befindet sich nordöstlich von Drees und südlich von Herresbach-Döttingen.

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