Die SGD Nord kontrolliert in ihrer Funktion als Obere Wasserbehörde regelmäßig den Zustand und den vorschriftsmäßigen Betrieb von Stauanlagen im nördlichen Rheinland-Pfalz. Nach der jüngsten Begehung der Wasserkraftanlage Niederhausen konnten die Experten der SGD Nord ein positives Fazit ziehen: Die bauliche und betriebliche Sicherheit der Anlage ist nach wie vor gewährleistet. Bei der Kontrolle wurden – bis auf geringfügige Kleinigkeiten – keine Mängel festgestellt.
Zum Hintergrund
Im November 2019 erteilte die SGD Nord ein neues Wasserrecht für die Wasserkraftanlage Niederhausen, welches auf 30 Jahre befristet ist. Im Zuge dessen wurden bestimmte Vorgaben gemacht, wie unter anderem Maßnahmen zur Herstellung der Durchgängigkeit, zum Fischabstieg und zum Fischschutz. Diese Vorgaben wurden in den Jahren 2021 und 2022 baulich umgesetzt, sodass im Frühjahr 2023 die wasserbehördliche Abnahme erfolgen konnte.
Bei der jüngst durchgeführten Schau der Anlage fungierte die SGD Nord als technische Fachbehörde. Darüber hinaus setzte sich die Schaukommissionen zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern der Kreisverwaltung Bad Kreuznach (Untere Wasserbehörde), der Verbandsgemeinde Rüdesheim (Ordnungsbehörde) und der RISE GmbH (Betreiberin und Unterhaltspflichtige). Weitere Informationen zu den Aufgaben der SGD Nord im Bereich der Wasserwirtschaft sind unter folgendem Link zu finden: www.sgdnord.rlp.de/themen/wasserwirtschaft.