Konzept für die YouTube-Nutzung der SGD Nord
Als Obere Landesbehörde ist die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord eine öffentliche Stelle des Landes Rheinland-Pfalz. Öffentliche Stellen unterliegen der Aufsicht des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI), da sie verantwortlich im Sinne der Datenschutzgrundverordnung sind. Das vorliegende Konzept orientiert sich daher an den durch den LfDI in einem Handlungsrahmen formulierten Anforderungen für die Nutzung von Social Media durch öffentliche Stellen (Stand: 15.02.2023).
1. Zweck, Art und Umfang
Öffentlichkeitsarbeit staatlicher Stellen ist nicht nur zulässig, sondern notwendig, um Bürgerinnen und Bürger über Sachfragen, Entscheidungen und Maßnahmen zu informieren und um somit eine demokratische Meinungsbildung zu ermöglichen und zu fördern (vgl. BVerfGE 44, 125).
Dem Anspruch auf Information der Bürgerinnen und Bürger können staatliche Stellen nur unter Zuhilfenahme der Medien nachkommen. Pressemitteilungen und Presseerklärungen, Erläuterungen von Sachverhalten und Entscheidungen, Stellungnahmen, Interviews, Hintergrundgespräche und Hinweise richten sich an die Redaktionen der klassischen Medien (Rundfunk, Zeitungen usw.), damit diese sie kritisch prüfen, diskutieren, vervielfältigen, in einen Gesamtzusammenhang stellen und so der demokratischen Meinungsbildung dienen. Die Medienlandschaft in Deutschland hat sich in den vergangenen Jahrzehnten jedoch deutlich verändert. Gab es früher allein Tageszeitungen, Zeitschriften, Radio und Fernsehen, so ist sie heute weitaus vielfältiger, schneller und digital. Vor allem das Internet mit seinen vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten, aber auch technische Neuerungen (etwa mobile Endgeräte) haben zu dieser Veränderung beigetragen. Soziale Medien sind ein fester Bestandteil der Medienlandschaft geworden. Sie bieten, anders als klassische Massenmedien, grundsätzlich die Möglichkeit einer Zwei-Wege-Kommunikation, bieten also dem Empfänger der Nachricht unmittelbar die Möglichkeit zu reagieren und Kontakt zum Sender aufzunehmen. Soziale Medien sind schnell und werden von jungen Zielgruppen weitaus stärker genutzt als andere Informationskanäle. Das geht aus diversen Studien hervor.
Öffentlichkeitsarbeit staatlicher Stellen darf sich heute daher nicht nur auf die klassischen Medien konzentrieren, wenn sie alle Bürgerinnen und Bürger noch in einem ausreichenden Maße erreichen will. Die ARD/ZDF-Langzeitstudie dokumentiert anschaulich, dass die Mediennutzung über das Internet immer weiter zugenommen hat und dass insbesondere junge Menschen zwischen 14 und 29 Jahren Texte am ehesten in sozialen Medien lesen. In dieser Altersgruppe verzeichnet die Studie zudem eine „zunehmende Hinwendung zu Online-Bewegtbildangeboten“ – etwa auf YouTube. Da in sozialen Medien auch viele falsche Informationen verbreitet werden, ist es umso wichtiger, dass dieses Feld nicht denen überlassen wird, die Falschmeldungen und Videos mit falschen Informationen in die Welt setzen. Als Landesbehörde fühlt sich die SGD Nord daher verpflichtet, den unseriösen Informationen in sozialen Medien seriöse entgegenzusetzen. Sich den sozialen Medien zu verschließen, würde zudem bedeuten, gerade die jüngeren Bürgerinnen und Bürger nicht mehr in einem angemessenen Umfang informieren zu können. Dabei beachtet die SGD Nord stets das CrossMedia-Gebot des LfDI. Soziale Medien ersetzen nicht die klassischen Informationswege über Medien und Internet, sie ergänzen sie. Die Bürgerinnen und Bürger können sich ihre Informationswege aussuchen, das umfangreichste und ausführlichere Angebot finden sie auf den Internetseiten. Kurzinformationen, Überschriften, Bilder, Hinweise, Videos und Themenideen präsentiert die SGD Nord ergänzend im Social-Media-Bereich. Ein Link zu dem kompletten Informationsangebot verweist auf die Internetseiten. Die Nutzung der sozialen Medien soll den Bürgerinnen und Bürgern, die durch die klassischen Medien nicht zu erreichen sind, einen Weg zu den umfassenderen Informationsmöglichkeiten im Internet weisen und sie damit in die Möglichkeit versetzen, sich über die Zuständigkeiten, Aufgaben und Inhalte der SGD Nord zu informieren.
Die SGD Nord möchte durch die Nutzung des Social-Media-Videoportals YouTube die Reichweite ihrer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit erhöhen und insbesondere jüngere Bürgerinnen und Bürger auf Informationen der SGD Nord aufmerksam machen. Insbesondere auch deshalb, um den Bekanntheitsgrad der Behörde bei jungen Menschen zu steigern, was im Hinblick auf die Personalgewinnung als wichtig anzusehen ist. Auch eine Übertragung von Veranstaltungen als Stream ist angedacht.
Die SGD Nord nutzt das Social-Media-Videoportal zur:
- Liveübertragung von Veranstaltungen (Streaming)
- Veröffentlichung von Ausbildungsvideos (mit dem Ziel der Personalgewinnung)
- Veröffentlichung von Videos, die der Information über die Arbeit der SGD Nord dienen
- PR und Marketing
2. Verantwortlichkeit und Betreuung
Verantwortlich im Sinne der DSGVO, des BDSG und des LDSG RLP ist neben dem Social-Media-Kanal Twitter die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, vertreten durch den Präsidenten/die Präsidentin, Stresemannstraße 3-5, 56068 Koblenz, Telefon 0261/1200, E-Mail poststelle@sgdnord.rlp.de, Webseite: www.sgdnord.rlp.de.
Die Datenschutzbeauftragte der Verantwortlichen ist Sigrid Wirz-Ries, Telefon 0261/1202136, E-Mail Sigrid.Wirz-Ries(at)sgdnord.rlp.de.
Zuständig für die redaktionelle Betreuung und Pflege des Twitter-Kanals ist das Pressereferat der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (Referatsleiterin: Frau Sandra Hansen-Spurzem, Telefon 0261/1202028, E-Mail sandra.hansen-spurzem(at)sgdnord.rlp.de, weiterer Ansprechpartner ist das Pressereferat, E-Mail pressestelle(at)sgdnord.rlp.de).
Zuständig für die technische Betreuung des Twitter-Kanals ist das Referat Organisation (Referatsleiterin: Frau Sigrid Wilbois, Telefon 0261/1202161, E-Mail sigrid.wilbois(at)sgdnord.rlp.de; weiterer Ansprechpartner ist die IuK-Gruppe, Telefon 0261/1208002, E-Mail iuk(at)sgdnord.rlp.de)
3. Datenschutz und Informationsfreiheit
Die SGD Nord erhebt selbst keinerlei personenbezogene Daten der Nutzerinnen und Nutzer für eigene Zwecke. Wir verweisen hier aber ausdrücklich auf das Impressum und die Datenschutzhinweise des Videoportals YouTube. Auf alternative Informationsmöglichkeiten wird ebenfalls hingewiesen.
4. Netiquette für die Kommunikation auf YouTube
Die SGD Nord möchte für einen verantwortungsbewussten, respektvollen und konstruktiven Umgang miteinander sorgen und bitten deshalb darum, folgende Regeln zu beachten.
- Für Spam, Beleidigungen, Verleumdungen, üble Nachrede und Provokation sowie Kommentare mit vulgären, gewaltverherrlichenden, diskriminierenden, rassistischen, sexistischen, hasserfüllten und/oder gesetzeswidrigen Äußerungen oder Inhalten ist auf unserem Kanal kein Platz.
- Wir sind eine öffentliche Stelle und nehmen daher keine Werbung auf.
- Erwähnungen und Kommentare müssen einen sachlichen Bezug zum Thema des Videos haben.
- Wir kommunizieren in deutscher Sprache, versuchen aber auch Englisch und Französisch zu verstehen.
- Urheberrechte sind zu wahren. Bei Zitaten und Beiträgen ist die Quelle zu benennen.
- Wir haften nicht für Beiträge anderer Nutzer.
- Bitte keine sensiblen Daten in der Social-Media-Kommunikation verwenden. Wir vermitteln gerne Ansprechpartner und Stellen im Bereich unserer Zuständigkeit auf anderen Kanälen.
Die SGD Nord behält sich vor, Beiträge, die gegen diese Netiquette verstoßen, zu löschen beziehungsweise den jeweiligen Nutzer künftig aus der Diskussion auszuschließen. Darüber hinaus gelten die Nutzungsbedingungen des Social-Media-Portals.