Die Richtlinie verfolgt das Ziel, die Umweltverschmutzung durch Industrieanlagen durch eine integrierte Genehmigung unter Beachtung aller Ausbreitungspfade wie Luft, Boden, Wasser oder Abfall zu vermeiden oder so weit wie möglich zu vermindern. Dafür müssen Industrieanlagen mit der besten verfügbaren Technik (BVT) arbeiten, die in den entsprechenden Merkblättern der EU-Kommission beschrieben sind.
Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord kontrolliert die Einhaltung dieser Umweltstandards bei Anlagen, die der IED unterliegen. Dazu zählen unter anderem Anlagen aus den Bereichen der chemischen Industrie, der Oberflächenbehandlung, der Futtermittel- und Landwirtschaft, der Metallbearbeitung oder der Entsorgung von Abfällen sowie Abwasserbehandlungsanlagen. Die Vor-Ort-Inspektionen finden in regelmäßigen Abständen statt. Durch qualifiziertes Fachpersonal der SGD Nord, der Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz (SAM) und der Kreisverwaltung werden neben der Anlagenkonformität auch die Maßnahmen zur sicheren Einhaltung und Überwachung von Emissionsgrenzwerten kontrolliert. Im Rahmen der Vor-Ort-Begehung wird zudem die sichere Umschließung von Stoffen, die den Boden und das Grundwasser schädigen könnten, überprüft. Die Inspektionsergebnisse werden in sogenannten Umweltinspektionsberichten festgehalten und auf der Homepage der SGD Nord veröffentlicht.
Die SGD Nord arbeitet eng mit den Unternehmen zusammen und unterstützt diese mit kompetenter Beratung und zügigen Kontrollen. So leistet sie einen wichtigen Beitrag, damit die Menschen in Rheinland-Pfalz in einer gesunden Umwelt leben können.
Weitere Informationen unter: www.sgdnord.rlp.de