Wussten Sie schon, dass die SGD Nord im vergangenen Jahr Arbeitsbedingungen von rund 6456 werdenden Müttern überprüft hat?

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord leistet einen wichtigen Beitrag, um werdende Mütter und ihre ungeborenen Kinder vor Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen. Schwangere Frauen haben durch den gesetzlichen Mutterschutz besondere Rechte. Die Schutzregelungen sind im Mutterschutzgesetz (MuSchG) festgehalten. Dieses soll die werdende Mutter und ihr Kind vor Gefahren, Überforderung und Gesundheitsschädigung am Arbeitsplatz, vor finanziellen Einbußen sowie vor dem Verlust des Arbeitsplatzes während der Schwangerschaft und einige Zeit nach der Geburt schützen.

Mit dem reformierten Mutterschutzgesetz, das zum 1. Januar 2018 in Kraft getreten ist, werden deutlich mehr Mütter als zuvor erfasst. Wesentliche Teile des Gesetzes gelten nun auch für Schülerinnen, Studentinnen, Beamtinnen und Selbstständige. Zudem gibt es neue Regelungen in den Bereichen Schutzfristen, Arbeitszeit, betrieblicher Gesundheitsschutz sowie Kündigungsschutz nach einer Fehlgeburt. So dürfen Schwangere beispielsweise in bestimmten Branchen mit ihrem Einverständnis und nach Antrag bei der SGD Nord zwischen 20 Uhr und 22 Uhr arbeiten.

Arbeitnehmerinnen sollten ihren Arbeitgeber möglichst frühzeitig über die Schwangerschaft informieren. Nur so kann der Arbeitgeber die Vorgaben des Mutterschutzgesetzes zum Gesundheitsschutz der Mutter und des ungeborenen Kindes beachten. Der Arbeitgeber muss die Beschäftigung einer werdenden Mutter der SGD Nord unverzüglich mitteilen. Diese wägt ab, ob der betreffende Arbeitsplatz weiter überprüft und verbessert werden muss.

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