Das Arbeitszeitgesetz verfolgt zwei grundlegende Ziele: den Schutz der Arbeitnehmer und gleichzeitig die notwendige Flexibilität für die Unternehmen. Für Letztere schafft es einen Rahmen für spezifische Arbeitszeitmodelle, ohne die viele Betriebe im globalen Wettbewerb heute nicht bestehen könnten.
Das Arbeitszeitgesetz schreibt nicht die konkrete Arbeitszeit vor. Wie die festgelegte Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage verteilt wird, legt der Arbeitgeber fest, wobei die Betriebs- und Personalräte hier ein Mitbestimmungsrecht haben.
Allerdings sind die Unternehmen verpflichtet, die Arbeitsbedingungen, also unter anderem auch die Arbeitszeiten, zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung). Aufgrund der gewonnenen Ergebnisse soll ermittelt werden, welche Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Die Aufsicht hierüber hat die SGD Nord. Dadurch leistet sie einen wichtigen Beitrag dazu, dass die Mitarbeiter der Betriebe gesund bleiben.