Wussten Sie schon, dass die SGD Nord bei Fragen zur Arbeitszeitgestaltung beratend tätig ist?

Fragen zur Arbeitszeit fallen in Betrieben nicht selten an. Antworten auf grundlegende Fragen bietet das Arbeitszeitgesetz – branchenübergreifend. Es gibt allerdings auch Spezialregelungen für einzelne Branchen, die Ausnahmen zulassen und die im Unternehmen flexibel gehandhabt werden können. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord kann hier als Aufsichtsbehörde beraten und auch überprüfen, ob die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.

Das Arbeitszeitgesetz verfolgt zwei grundlegende Ziele: den Schutz der Arbeitnehmer und gleichzeitig die notwendige Flexibilität für die Unternehmen. Für Letztere schafft es einen Rahmen für spezifische Arbeitszeitmodelle, ohne die viele Betriebe im globalen Wettbewerb heute nicht bestehen könnten. 

Das Arbeitszeitgesetz schreibt nicht die konkrete Arbeitszeit vor. Wie die festgelegte Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage verteilt wird, legt der Arbeitgeber fest, wobei die Betriebs- und Personalräte hier ein Mitbestimmungsrecht haben.

Allerdings sind die Unternehmen verpflichtet, die Arbeitsbedingungen, also unter anderem auch die Arbeitszeiten, zu beurteilen (Gefährdungsbeurteilung). Aufgrund der gewonnenen Ergebnisse soll ermittelt werden, welche Maßnahmen im Rahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Die Aufsicht hierüber hat die SGD Nord. Dadurch leistet sie einen wichtigen Beitrag dazu, dass die Mitarbeiter der Betriebe gesund bleiben.

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