Auch Unternehmen, die auf den ersten Blick nicht mit Lenk- und Ruhezeiten in Verbindung gebracht werden, werden überprüft. Dies können Handwerksbetriebe, Event-Unternehmen oder auch Autohändler sein. Denn diese müssen bei Nutzung von größeren Fahrzeugen und/oder Gespannen die oben beschriebenen Vorgaben der EU-Vorschriften genauso wie Speditions- und Busbetriebe einhalten.
Die SGD Nord überwacht die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten aller Kraftfahrer, deren Arbeitgeber im nördlichen Rheinland-Pfalz im Personen- und Güterverkehr tätig sind. Dazu werden auch Betriebskontrollen durchgeführt. Bei diesen wird abgeklärt, ob und in welchem Umfang die Vorgaben der Europäischen Union (EU) eingehalten werden.
Damit leistet die SGD Nord einen erheblichen Beitrag zur Sicherheit im Straßenverkehr sowie zum Schutz der Gesundheit der Kraftfahrer. Denn zu lange Lenkzeiten und zu kurze Ruhe- und Pausenzeiten verursachen Übermüdung und Konzentrationsschwächen bei den Fahrern. Dies sind leider immer wieder häufige Ursachen für Unfälle im Straßenverkehr.