Wussten Sie schon, dass die durch die SGD Nord eingenommenen Wasserentnahmeentgelte für wasserwirtschaftliche Maßnahmen verwendet werden?

Das Wasserentnahmeentgelt, umgangssprachlich auch Wassercent genannt, müssen Kommunen und Betriebe für die Entnahme von Grundwasser oder Oberflächenwasser bezahlen. Dadurch soll erreicht werden, dass sparsam mit dem Grundwasser umgegangen wird. Das Entgelt wird seit dem 1. Januar 2013 von der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord als Obere Wasserbehörde erhoben. Rund 450 Bescheide mit einer Gesamtsumme von mehr als 8 Millionen Euro werden dafür jährlich von Mitarbeitenden der SGD Nord erstellt.

„Das eingenommene Geld aus dem Wassercent wird dabei aber nicht für den allgemeinen Landeshaushalt verwendet, sondern für wasserwirtschaftliche Maßnahmen, etwa zur Sicherung und Verbesserung von Qualität und Menge des Grundwassers“, sagt SGD Nord Präsident Dr. Ulrich Kleemann. In der Vergangenheit förderte das Land Rheinland-Pfalz beispielsweise den Bau einer 32 Kilometer langen Wasserfernleitung, die zur Sicherung der Wasserversorgung im Kreis Birkenfeld beiträgt. Mit der Verbindungsleitung wird Rohwasser aus dem Saarland in die rheinland-pfälzische Steinbachtalsperre befördert, um dort zu Trinkwasser aufbereitet zu werden. „An den Kosten in Höhe von 26 Millionen Euro hat sich das Land Rheinland-Pfalz zu 80 Prozent beteiligt“, so Dr. Kleemann. Ob Entgelte entrichtet werden müssen und in welcher Höhe, ist in erster Linie von der entnommenen Wassermenge abhängig. Es besteht für Entgeltpflichtige außerdem die Möglichkeit, den zu entrichtenden Wassercent zu reduzieren. So können Kosten für Projekte zum Schutz von Grundwasservorkommen mit dem Wassercent verrechnet werden. Ein Beispiel hierfür sind Kooperationen, die zwischen den Wasserversorgern und Landwirten vereinbart werden. Hierbei verpflichten sich die Landwirte, ihre Flächen in besonderem Maße gewässerschonend zu bewirtschaften. Der höhere Aufwand sowie der geringere Ertrag werden dann von den Wasserversorgern ersetzt.

Weitere Informationen unter www.sgdnord.rlp.de

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