Wasserschutzgebiet Koblenz-Urmitz: Klage gegen eine von der SGD Nord ausgesprochene Zulassung abgewiesen

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Klage gegen die durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord erteilten wasserrechtlichen Bewilligungen und Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme im Wasserschutzgebiet Koblenz-Urmitz abgewiesen. Die Handwerkskammer Koblenz und 21 Unternehmen hatten gegen den Bescheid geklagt, der es der Wasserwerk Koblenz/Weißenthurm GmbH erlaubt, Trinkwasser aus verschiedenen Brunnen zu fördern. Nach Ansicht des Gerichts ist die Klage unzulässig.

Zulässig wäre diese nur gewesen, wenn die Kläger geltend gemacht hätten, dass sie durch die Verwaltungsentscheidung in ihren Rechten verletzt worden wären. Die Möglichkeit, dass dies der Fall sein könnte, scheidet nach Ansicht des Gerichts aber „offensichtlich und eindeutig“ aus – sowohl in Bezug auf die Bewilligungen als auch in Bezug auf die Erlaubnisse. Dr. Ulrich Kleemann, der Präsident der SGD Nord, sieht im Urteil eine Bestätigung für das Vorgehen seiner Behörde. Die Sorge der Kläger ist aus seiner Sicht unbegründet. „Durch die wasserrechtlichen Bewilligungen und die Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme entstehen den Firmen keine Nachteile“, sagt er.

Die SGD Nord hatte der Wasserwerk Koblenz/Weißenthurm GmbH am 27. November 2017 die wasserrechtlichen Bewilligungen und die Erlaubnisse zur Grundwasserentnahme erteilt. „Hierdurch wird die Wasserversorgung für rund 200.000 Menschen sichergestellt“, betont SGD-Präsident Kleemann, der darauf hinweist, dass es sich beim Grundwasservorkommen im Wasserschutzgebiet Koblenz-Urmitz um eines der wichtigsten im nördlichen Rheinland-Pfalz handelt.  

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