Untersuchungsergebnisse liegen vor: SGD Nord informiert über PFAS-Gehalt in wildlebenden Fischen

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord beobachtet und beurteilt in ihrer Funktion als Obere Wasser- und Bodenschutzbehörde im nördlichen Rheinland-Pfalz vorhandene Vorkommen von per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS) in der Umwelt. Um die Risiken des Wirkpfades Boden-Wasser-Mensch bewerten zu können, wurden im Zeitraum Mai 2020 und Juni bis Oktober 2023 wildlebende Fische im Bereich bekannter Quellen und Vorkommen als Proben genommen und analysiert. Zusätzlich wurden Referenzproben aus mutmaßlich unbeeinträchtigten Gewässern genommen, um die üblichen PFAS-Gehalte in wildlebenden Fischen auch ohne konkrete Quellen in die Beurteilung einzubeziehen. Die Ergebnisse hat die SGD Nord nun auf ihrer Internetseite veröffentlicht.
Briefkopf der SGD Nord mit Kugelschreiber und Klebezettel
Symbolbild

Ziel der Untersuchungen ist es, Regionen mit erhöhten Konzentrationen in wildlebenden Fischen zu ermitteln und die Entwicklung in Gebieten mit bekannten Einträgen aus definierten Quellen zu beobachten. Aus den Ergebnissen kann der ökologische Zustand von Gewässern in Bezug zu Umweltqualitätsnormen (UQN) beurteilt werden. Darüber hinaus lassen sich konkrete Handlungsbedarfe und -prioritäten ableiten. Die Untersuchungsergebnisse werden auf folgender Seite zur Verfügung gestellt: https://s.rlp.de/is6066S.

Alle bisherigen Verzehrempfehlungen für selbsterlegte Wildfische aufgehoben

Aktuelle Erkenntnisse und Besonderheiten der Wirkung von PFAS auf den menschlichen Organismus haben dazu geführt, dass auf EU-Ebene die neue „VERORDNUNG (EU) 2023/915 DER KOMMISSION vom 25. April 2023 über Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006“ erlassen wurde. Hier wurden erstmals Höchstwerte für vier relevante PFAS festgesetzt, welche jedoch ausschließlich für Lebensmittel gelten, die in den Verkehr gebracht werden. Grenzwerte für selbsterlegte Wildtiere existieren hingegen nicht. Zusätzlich gibt es fachliche Einschätzungen zu den Eintragspfaden und etwaigen gesundheitlichen Risiken des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) und der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Aus diesen Gründen wurden alle bisherigen Verzehrempfehlungen für selbsterlegte Wildtiere aus den Jahren 2012 und 2015 aufgehoben und die betroffenen Fischereipächter über die aktuellen Untersuchungsergebnisse informiert und zusätzlich auf die oben genannten Empfehlungen des BfR (Stellungnahme Nr. 043/2023 des BfR vom 27. September 2023) und der EFSA hingewiesen.

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