Zu den Aufgaben des Wasserverbandes Siegen-Wittgenstein gehört es, im Verbandsgebiet des Kreises Siegen-Wittgenstein in Nordrhein-Westfalen, Trink- und Brauchwasser zu beschaffen und bereit zu stellen. Zum Zweck der öffentlichen Wasserversorgung für die Siegener Versorgungsbetriebe sowie für die Erzquellbrauerei Siegen ist dem Verband durch die SGD Nord das Recht erteilt, der in Rheinland-Pfalz gelegenen Gewinnungsanlage Grundwasser bis zu 95000 m3/a zu entnehmen.
Die Flächen des in Rheinland-Pfalz nordwestlich der Ortslage Mudersbach gelegenen Wasserschutzgebietes werden überwiegend forstwirtschaftlich genutzt; durch die umfangreichen Schutzanordnungen des unbefristet festgesetzten Wasserschutzgebietes kann möglichen Gefährdungen des Trinkwassers nunmehr wirkungsvoll vorgebeugt werden.
Die Festsetzung von Wasserschutzgebieten ist ein wichtiges Instrument zum wirksamen und umfassenden Schutz des vielfältig und vielerorts gefährdeten Grundwassers vor nachteiligen Einwirkungen. Für die Allgemeinheit, insbesondere für die öffentliche Wasserversorgung, kommt diesem als wichtigste Grundlage allen menschlichen, tierischen und pflanzlichen Lebens eine hohe Bedeutung zu.
Durch die Ausweisung des Wasserschutzgebietes wird auch den Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL) Rechnung getragen. Die Richtlinie soll einen europäischen Gewässerschutz auf einem einheitlichen und hohen Niveau gewährleisten. Zentrales Ziel ist der „Gute Zustand“ unserer Oberflächengewässer und des Grundwassers. Hierfür gibt sie vor, nach einheitlichen Kriterien innerhalb der EU einen guten ökologischen Zustand der Gewässer zu erreichen.
Die Rechtsverordnung und die Übersichtskarte zum Schutzgebiet sind auf der Homepage der SGD Nord unter dem Link <link http: www.sgdnord.rlp.de>www.sgdnord.rlp.de abrufbar.