Stromversorgung soll langfristig gesichert werden: SGD Nord leitet Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau Hochspannungsfreileitung zwischen Idar-Oberstein und Niederhausen ein

Die bestehende Hochspannungsfreileitung zwischen Idar-Oberstein und Niederhausen ist bereits über 90 Jahre alt. Ihr hohes Alter wirkt sich inzwischen negativ auf den Stromtransport aus, sodass der Stromtransport über diese Leitung regelmäßig an seine Leistungsgrenzen gerät. Dies hat zur Folge, dass die regionale Stromversorgung sowie die Verteilung von regional erzeugtem Strom aus erneuerbaren Energien langfristig nicht gewährleistet sind. Aus diesen Gründen will die Westnetz GmbH die 110-kV-Leitung erneuern. Die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord hat nun das Planfeststellungsverfahren für den Ersatzneubau eingeleitet, an dem sich auch die Öffentlichkeit beteiligen kann.

Innerhalb des Planfeststellungsverfahrens wird kontrolliert, ob die Leitung mit privaten und öffentlichen Belangen, insbesondere Wasserrecht, Naturschutz, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Straßenverkehr sowie Bodenschutz, vereinbar ist.

Der Leitungsabschnitt ist circa 45 Kilometer lang. Im Rahmen des Neubaus sollen 143 Masten neu errichtet und 176 Masten zurückgebaut werden. Das Projekt betrifft die Gebiete der Stadt Idar-Oberstein und der Stadt Bad Kreuznach (nur Rückbau der Bestandsleitung) sowie Bereiche der Verbandsgemeinden Herrstein-Rhaunen, Kirner Land, Nahe-Glan und Rüdesheim-Nahe.

Das Verfahren findet unter Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Diese erhält in der Zeit vom 30. Mai 2022 bis einschließlich 29. Juni 2022 Gelegenheit, die Planunterlagen einzusehen. Die Unterlagen liegen in den Verwaltungen der zuvor genannten Gebietskörperschaften zur Einsichtnahme aus. Die Einsichtnahme wird von den Gemeinden nach vorheriger telefonischer Anmeldung und unter Beachtung der geltenden Corona-Abstands- und Hygieneregeln ermöglicht.

Gegen das Vorhaben können bis einschließlich zum 29. Juli 2022 Einwendungen erhoben werden. Im Verlauf des Verfahrens wird ein Erörterungstermin durchgeführt, in dem die rechtzeitig erhobenen Einwendungen mit den beteiligten Behörden und den Antragstellern erörtert werden. Die entsprechenden Termine werden rechtzeitig in der örtlichen Presse sowie auf der Internetseite der SGD Nord bekanntgemacht.

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