SGD Nord: Wasserwirtschaftliche Maßnahmen in der Stadt Koblenz wurden mit rund 384.000 Euro gefördert

Für Mensch und Natur ist Wasser lebenswichtig. Um diese kostbare Ressource zu schützen, unterstützt das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Maßnahmen im Bereich der Wasserwirtschaft finanziell. Für das nördliche Rheinland-Pfalz werden die Fördermittel durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord ausgezahlt.

„Rund 384.000 Euro flossen im letzten Jahr in Projekte im Stadtgebiet Koblenz. Diese haben wir als obere Wasserbehörde fachlich begleitet. Dazu zählt sowohl die technische Beratung als auch die finanzielle Abwicklung“, so SGD-Nord-Präsident Uwe Hüser.

Gefördert wurden unter anderem die Erstellung und Fortschreibung der Hochwasservorsorgekonzepte, sowie der naturnahe Ausbau des Schleiderbachs sowie des Bubenheimer Baches.

Die Fördermittel helfen den Kommunen in der Umsetzung ihrer wasserwirtschaftlichen Aufgaben wie Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Gewässerunterhaltung. Gleichzeitig werden somit Anreize zur Verbesserung der technischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Leistungsfähigkeit gesetzt sowie die Kosten für die Bürger bezahlbar gehalten. Zudem unterstützt das Land die Kommunen finanziell und fachlich bei örtlichen Konzepten für Hochwasser und Starkregen.

Gesteuert wird die Vergabe der Gelder durch das Mittelfristige Investitionsprogramm (MIP) unter Berücksichtigung bestimmter Schwerpunkte wie der „Aktion Blau Plus“. Diese ist ein Erfolgsprogramm beispielsweise zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) und umfasst zahlreiche Projekte zur Entwicklung von Gewässern wie Renaturierungen, Maßnahmen zur Erhöhung des Fischbestandes, Rückbauten von Wehr- und Modernisierung von Kläranlagen. Auch der „Wassercent“ trägt zum Schutz des wertvollen Guts bei. Diesen hat die Landesregierung im Jahr 2013 eingeführt. Die Einnahmen daraus sind zweckgebunden und werden zur nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung eingesetzt.

Die Fördermittel werden als Zuschuss oder als Darlehen gewährt. Je nach Art des Vorhabens kann der Zuschuss bis zu 95 Prozent der förderfähigen Kosten betragen. Die Darlehenshöhe wird nach dem jährlichen Entgeltbedarf mit bis zu 70 Prozent bewilligt.

Weitere Informationen unter www.sgdnord.rlp.de

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