SGD Nord: Wasserwirtschaftliche Maßnahmen im Landkreis Vulkaneifel wurden mit über 4,5 Millionen Euro gefördert

Für Mensch und Natur ist Wasser lebenswichtig. Um diese kostbare Ressource zu schützen, unterstützt das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Maßnahmen im Bereich der Wasserwirtschaft finanziell. Für das nördliche Rheinland-Pfalz werden die Fördermittel durch die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord ausgezahlt.

„Etwa 4,5 Millionen Euro flossen im letzten Jahr in Projekte im Landkreis Vulkaneifel. Diese haben wir als obere Wasserbehörde fachlich begleitet. Dazu zählt sowohl die technische Beratung als auch die finanzielle Abwicklung“, so SGD-Nord-Präsident Uwe Hüser.

Im Rahmen eines neuen Konzeptes modernisiert die Verbandsgemeinde Gerolstein die öffentliche Wasserversorgung im Versorgungsbereich Obere Kyll umfassend. So wurde der Neubau des Hochbehälters in Schüller „Auf Steinbüchel“ als bedeutendste Einzelbaumaßnahme mit einer Fördersumme in Höhe von rund 1,6 Millionen Euro unterstützt.

Hierbei kam innovative Technik zum Einsatz: Der Wasserspeicher besteht aus zwei Edelstahlbehältern, die jeweils 250 Kubikmeter Trinkwasser fassen. Bei Bedarf kann das Behältervolumen um einen dritten Speicher erweitert werden, denn der modulare Aufbau der Halle in der sogenannten Stahlskelettbauweise erlaubt eine rasche Umsetzung. Vorteile der Edelstahlausführung sind die vergleichsweise schnelle Herstellung der Tanks, ein geringer Wartungsaufwand sowie ein hygienisch sicherer Betrieb. Um die Behälter vor Witterungseinflüssen zu schützen, wurde eine Halle aus heimischem Holz errichtet.

Einen Fortschritt zur verbesserten Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser stellt die Verlegung neuer Verbindungsleitungen zwischen den Bereichen Birgel/Jünkerath und Steffeln/Schönfeld dar. In weiteren Bauabschnitten wird erstmals ein Ringverbund geschaffen. Zusätzlich ist zukünftig eine gegenseitige Belieferung mit Trinkwasser aus unterschiedlichen Gewinnungsgebieten durch den Bau einer neuen, knapp fünf Kilometer langen Verbindungsleitung zwischen dem Hochbehälter Hillesheim und dem Pumpwerk Birgel möglich.

Ein weiteres bedeutendes Projekt im Kreis ist die Renaturierung der Kyll und die Umgestaltung von Freiflächen entlang des Flusses in Stadtkyll. Verschiedene Maßnahmen tragen zur Verbesserung der Gewässermorphologie bei. Dazu zählen beispielsweise das Abflachen vorhandener Uferböschungen, die Rückverlegung eines Dammbauwerkes, die Rodung nicht heimischer Pflanzen, die Verbesserung der Uferstrukturen sowie der hydraulischen Verhältnisse durch die Erneuerung von Brückenbauwerken und die Reaktivierung einer Flutmulde im Kurparkbereich. Das Anlegen von Wegen und Ruheplätzen trägt zu einer gesteigerten Aufenthaltsqualität am Gewässer bei. Die Gesamtinvestitionskosten der Maßnahme betrugen rund 1,5 Millionen Euro und wurden zu knapp 90 Prozent vom Land Rheinland-Pfalz finanziert.   

Die Fördermittel helfen den Kommunen in der Umsetzung ihrer wasserwirtschaftlichen Aufgaben wie Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Gewässerunterhaltung. Gleichzeitig werden somit Anreize zur Verbesserung der technischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Leistungsfähigkeit gesetzt sowie die Kosten für die Bürger bezahlbar gehalten. Zudem unterstützt das Land die Kommunen finanziell und fachlich bei örtlichen Konzepten für Hochwasser und Starkregen.

Gesteuert wird die Vergabe der Gelder durch das Mittelfristige Investitionsprogramm (MIP) unter Berücksichtigung bestimmter Schwerpunkte wie der „Aktion Blau Plus“. Diese ist ein Erfolgsprogramm beispielsweise zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) und umfasst zahlreiche Projekte zur Entwicklung von Gewässern wie Renaturierungen, Maßnahmen zur Erhöhung des Fischbestandes sowie den Rückbau von Wehranlagen. Des Weiteren stehen im Bereich der Abwasserbeseitigung unter anderem technische Verbesserungsmaßnahmen zur Modernisierung von Kläranlagen als wichtige Förder- und Tätigkeitsschwerpunkte auf der Agenda. Auch der „Wassercent“ trägt zum Schutz des wertvollen Guts bei. Diesen hat die Landesregierung im Jahr 2013 eingeführt. Die Einnahmen daraus sind zweckgebunden und werden zur nachhaltigen Gewässerbewirtschaftung eingesetzt.

Die Fördermittel werden als Zuschuss oder als Darlehen gewährt. Je nach Art des Vorhabens kann der Zuschuss bis zu 95 Prozent der förderfähigen Kosten betragen. Die Darlehenshöhe wird nach dem jährlichen Entgeltbedarf mit bis zu 70 Prozent bewilligt.

Weitere Informationen unter: www.sgdnord.rlp.de

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