Einerseits sind die laufenden Arbeiten eine ökologische Ausgleichsmaßnahme für den Neubau der Fischwechselanlage. Andererseits dienen sie der Vorbereitung weiterer erforderlicher Baugrunduntersuchungen und der Einrichtung der späteren Baustelle. Es sind sowohl Flächen im Moselvorland als auch brachliegende Areale im Weinbergsgelände betroffen. Da sich diese Flächen unmittelbar neben der Bundesstraße B 49 befinden, wird zeitweise eine halbseitige Sperrung der B 49 mit Ampelregelung erforderlich werden.
Die anschließenden ergänzenden Baugrunduntersuchungen werden in den Monaten Mai bis Juli 2019 durchgeführt. Der Baubeginn für den eigentlichen Neubau der Fischwechselanlage Lehmen ist im Jahr 2020 vorgesehen.
Die SGD Nord bittet die betroffene Bevölkerung um Verständnis. Es wird angestrebt, die von den Arbeiten ausgehenden Beeinträchtigungen für den Straßenverkehr so gering wie möglich zu halten.
Zum Hintergrund
Die Fischaufstiegsanlagen an der Mosel genügen heute nicht mehr den ökologischen Anforderungen und müssen neu gebaut werden. Für Fische sind die Wanderungen zu ihren Laichplätzen flussaufwärts lebensnotwendig. Die Mosel spielt dabei eine besondere Rolle, da sie und ihre Nebengewässer im Einzugsgebiet des Rheins große Laich- und Jungfischhabitate aufweisen. Durch die neuen Anlagen können alle Fische der Mosel die Staustufen zukünftig besser überwinden und ihre Laichplätze in den Nebengewässern der Mosel erreichen. Ein Ziel der Landesregierung ist die Wiederherstellung der Durchgängigkeit von Fließgewässern. Bereits im Jahr 2009 wurde eine Vereinbarung zwischen dem Land Rheinland-Pfalz und der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes geschlossen, um die Durchgängigkeit an der Mosel von Koblenz bis Trier umzusetzen. 2011 konnte die erste durch die SGD Nord errichtete Fischwechselanlage am Koblenzer Mosellum in Betrieb genommen werden.