Die SGD Nord überprüft in enger Zusammenarbeit mit dem Landkreis Ahrweiler, ob dies vor Ort eingehalten wird und wirkt festgestellten Fehlentwicklungen entgegen. Dazu zählen beispielsweise Maßnahmen zu unerlaubten Gewässermodellierungen, Aufschüttungen oder Bauten im Überschwemmungsgebiet, die leider nach wie vor vorkommen und den Zielen des Hochwasserschutzes entgegenlaufen. Denn diese bergen Gefahren erneuter und höherer Schäden bei Hochwasser. Unerlaubte Einengungen des Fließquerschnitts und Auffüllungen von Retentionsraum verhindern Spielräume, um Siedlungsentwicklungen mit den Notwendigkeiten des Hochwasserschutzes zum Schutz der Menschen und zum Wohle eines nachhaltigen Wiederaufbaus im Ahrtal in Einklang zu bringen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die „AG Wiederaufbau“.
Zentraler Kontakt: E-Mail: Ahrtal(at)sgdnord.rlp.de